Reform der Einfuhrumsatzsteuer: Länder wollen Verrechnungsmodell – Logistikbranche fordert mehr Tempo
Die Finanzministerkonferenz hat grünes Licht für ein neues Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer gegeben. Damit soll die bislang aufwendige Vorfinanzierung für importierende Unternehmen wegfallen. Während die Politik den Start für 2030 anpeilt, drängen Logistikverbände auf eine beschleunigte Umsetzung, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Häfen und Logistikzentren abzuwenden.
Gute Nachrichten für die importierende Wirtschaft und die Logistikbranche: Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Bundesländer haben sich dafür ausgesprochen, ein lang gefordertes Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer einzuführen. Das Konzept geht auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurück und wurde von der Finanzministerkonferenz zustimmend zur Kenntnis genommen.
Was ändert sich durch das neue Modell?
Bislang müssen Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer bei der Wareneinfuhr direkt am Zoll entrichten und können sich den Betrag erst im Zuge der späteren Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Dies führt zu spürbaren Liquiditäts- und Zinsbelastungen.
Mit dem geänderten Verrechnungsmodell soll dieser Liquiditätsnachteil entfallen:
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Direkte Verrechnung: Unternehmen melden die Einfuhrumsatzsteuer künftig in ihrer regulären Umsatzsteuer-Voranmeldung und machen sie zeitgleich als Vorsteuer geltend.
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Liquiditätsneutralität: Die bisherige Kapitalbindung bei der Zollabfertigung entfällt.
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Europäischer Standard: Das Verfahren ist in vielen anderen EU-Staaten bereits gängige Praxis und besonders KMU-freundlich.
Wettbewerbsvorteil für den Standort Deutschland im Fokus
Befürworter aus der Politik betonen die wachsende Bedeutung für deutsche Importhäfen. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk unterstrich, dass Warenimporte über deutsche Häfen keine Wettbewerbsnachteile erleiden dürften – mit Blick auf den Großhafen Duisburg oder weitere Logistik-Hubs im Land ein zentrales Anliegen. Bislang wichen Unternehmen wegen administrativer Hürden und Liquiditätsbindungen teilweise auf andere europäische Import- und Logistikstandorte aus.
Logistikverbände fordern deutlich mehr Tempo
Als Zieltermin für die Einführung des Modells wird derzeit der 1. Januar 2030 anvisiert. Dieser Zeitplan stößt in der Wirtschaft jedoch auf Kritik.
Verbände wie der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) und das Deutsche Verkehrsforum (DVF) begrüßen den politischen Durchbruch zwar ausdrücklich als wichtigen Schritt für den Bürokratieabbau, fordern von der Bundesregierung aber eine drastische Verkürzung der Übergangsfrist. Angesichts der aktuellen Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland könne man sich bis 2030 kein langes Warten leisten.
Nächste Schritte
Der Bund ist nun gefordert, die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg zu bringen. Parallel dazu müssen Bund und Länder eng zusammenarbeiten, um die technischen Voraussetzungen und Schnittstellen in den IT-Systemen der Steuerverwaltung rechtzeitig anzupassen.



