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EORI-Nummer erklärt: Was Sie 2026 wissen müssen

Die EORI-Nummer ist die EU-weite Registrierungs- und Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte und seit dem 1. Juli 2009 Pflichtvoraussetzung für jede Zollabwicklung innerhalb der Europäischen Union. Sie hat die frühere deutsche Zollnummer vollständig abgelöst und gilt in allen 27 Mitgliedstaaten. Jedes Unternehmen, das Waren ein- oder ausführt, muss sie bei Zollanmeldungen angeben. Ohne gültige EORI-Nummer sind zollrechtliche Handlungen in der EU grundsätzlich nicht möglich.

Die wichtigsten Merkmale auf einen Blick:

  • Aufbau: Zweistelliger Ländercode (ISO 3166) gefolgt von einer im Mitgliedstaat eindeutigen Nummer, in Deutschland also „DE“ plus bis zu 15 Ziffern
  • Gültigkeit: EU-weit gültig, ein Unternehmen erhält genau eine einzige Nummer
  • Pflicht: Für alle Wirtschaftsbeteiligten, die zollrechtliche Tätigkeiten ausüben; Privatpersonen mit weniger als zehn Zollanmeldungen pro Jahr sind ausgenommen
  • Kosten: Kostenlos, keine Gebühren
  • Unbefristete Gültigkeit: Die Nummer läuft nicht ab und muss nicht erneuert werden

Wie wird die EORI-Nummer im Zollprozess eingesetzt?

Die EORI-Nummer ist bei nahezu jeder zollrechtlichen Meldung Pflichtangabe. Sie erleichtert die automatisierte Zollabfertigung im deutschen ATLAS-System und verhindert Verzögerungen bei der Warenabfertigung.

Konkret wird sie angegeben für:

  • Zollanmeldungen: Anmelder, Einführer, Versender, Ausführer und Inhaber von Versandverfahren
  • Summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen: Beförderer, Anmelder, Empfänger und Versender
  • Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung: Gestellender, Verwahrer und Verfügungsberechtigter
  • Genehmigungsverfahren: Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Fehlt die Nummer bei einer Zollanmeldung, drohen Verzögerungen oder die Zurücksendung der Ware. Wer als Beförderer oder Anmelder gegenüber dem deutschen Zoll auftreten möchte, kommt an der EORI-Registrierung nicht vorbei. Die Gültigkeit einer fremden EORI-Nummer lässt sich jederzeit in der offiziellen EU-Validierungsdatenbank prüfen. Dort werden Name, vollständige Anschrift und Gültigkeitsstatus angezeigt.


Ein Zollbeamter überprüft am Schreibtisch sorgfältig die eingereichten Formulare.

Wie beantragen Sie eine EORI-Nummer in Deutschland?

Die Beantragung ist kostenfrei und erfolgt bei der Generalzolldirektion, Dienstort Dresden, Stammdatenmanagement. Der schnellste Weg führt über das Zoll-Portal unter www.zoll-portal.de.

So läuft der Prozess ab:

  • Registrierung im Zoll-Portal: Einmalige Anmeldung unter www.zoll-portal.de, dann Dienst „EORI-Nr. Verwaltung“ aufrufen
  • Antrag stellen: Pflichtfelder ausfüllen, Gewerbeanmeldung oder Nachweis des Finanzamts beifügen
  • Statusverfolgung: Nach Prüfung durch den Zoll kommt eine automatische Bestätigung ins elektronische Postfach sowie per E-Mail
  • Übergangsregelung: Bis zum 30. September 2026 ist noch das Formular 0870a zulässig, per E-Mail, Post oder Fax einzureichen
  • Ab 1. Oktober 2026: Nutzung des Zoll-Portals wird verpflichtend; Papierformulare dürfen dann nur noch im Ausfallverfahren verwendet werden
  • Vertreterantragstellung: Ein bevollmächtigter Vertreter, etwa eine Anwaltskanzlei, kann den Antrag ebenfalls stellen

Profi-Tipp: Die Beantragung über das Zoll-Portal ist vollständig kostenlos. Kostenpflichtige Drittanbieter, die EORI-Registrierungen anbieten, sind nicht erforderlich. Die Generalzolldirektion Dresden warnt ausdrücklich vor solchen Angeboten.


Übersicht: So beantragen Sie Ihre EORI-Nummer Schritt für Schritt

Was unterscheidet die EORI-Nummer von Umsatzsteuer-ID und Steuernummer?

Viele Unternehmer verwechseln diese Nummern, weil sie ähnlich klingen. Der Unterschied ist aber grundlegend.

  • EORI-Nummer: Dient ausschließlich der Identifikation bei Zollverfahren, wird von der Zollbehörde vergeben und ist EU-weit gültig
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Steuerliches Identifikationsmerkmal für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr, vergeben vom Bundeszentralamt für Steuern
  • Steuernummer: Nationale Kennnummer des Finanzamts für steuerliche Zwecke, hat keinen Bezug zu Zollverfahren

Die EORI-Nummer ist nicht mit der Umsatzsteuer-ID gleichzusetzen. Beide Nummern haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereiche. Wer Waren in Drittländer exportiert oder von dort importiert, braucht zwingend die EORI-Nummer. Die USt-IdNr. allein reicht für Zollanmeldungen nicht aus. Für den Nachweis der im ATLAS-Verfahren festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt wird die EORI-Nummer ebenfalls benötigt.


Wie lässt sich die Zollabwicklung mit EORI-Integration automatisieren?

Wer die EORI-Nummer in eine digitale Versandplattform einbindet, spart erheblichen manuellen Aufwand. Paket-international verbindet die EORI-Registrierung direkt mit der automatisierten Zollabwicklung, sodass Versandkosten und Zollgebühren in Echtzeit kalkuliert werden.

Die Vorteile im Überblick:

  • Automatische Dokumentenerstellung: Zollanmeldungen, Ausfuhrbegleitdokumente und Handelsdokumente werden ohne manuelle Eingriffe erzeugt
  • Echtzeit-Sendungsverfolgung: Alle Sendungen laufen zentral über ein Dashboard, Statusänderungen sind sofort sichtbar
  • Fehlerreduktion: Automatisierte Prüfung der EORI-Nummer vor der Übermittlung verhindert Ablehnungen durch den Zoll
  • Kostenersparnis: Paket-international gibt an, dass Versandkosten durch die Plattform erheblich gesenkt werden können
  • Systemintegration: Anbindung an ERP-Systeme und Onlineshops über API und Plugins ermöglicht einen durchgehenden Datenfluss ohne Medienbrüche

Für Online-Händler ist die Kombination aus EORI-Pflicht und automatisierter Plattform besonders relevant. Wer regelmäßig in Drittländer versendet, profitiert davon, dass die EORI-Nummer einmalig hinterlegt wird und bei jeder Sendung automatisch in die Zollanmeldung einfließt. Weitere Informationen zur Plattformintegration finden sich unter Paket-international für Online-Händler. Für die Rolle des Importeurs im internationalen Handel bietet der Leitfaden zum Importer of Record weiterführende Einblicke.


Wichtige Erkenntnisse zur EORI-Nummer

Die EORI-Nummer ist seit 2009 EU-weite Pflichtvoraussetzung für Zollabwicklungen und wird in Deutschland kostenlos bei der Generalzolldirektion Dresden beantragt.

Thema Details
Pflicht und Geltungsbereich Jeder Wirtschaftsbeteiligte mit Zolltätigkeiten in der EU benötigt genau eine EORI-Nummer.
Beantragung in Deutschland Kostenlos über das Zoll-Portal (www.zoll-portal.de) bei der Generalzolldirektion Dresden.
Übergangsfrist Formular Bis 30. September 2026 ist Formular 0870a noch zulässig; ab 1. Oktober 2026 ist das Zoll-Portal verpflichtend.
Abgrenzung zur USt-IdNr. EORI gilt nur für Zollverfahren; die Umsatzsteuer-ID hat andere Rechtsgrundlagen und Vergabestellen.
Automatisierungsvorteil Digitale Plattformen wie Paket-international integrieren die EORI-Nummer und reduzieren Versandkosten erheblich.

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