
De-minimis-Grenze: Was Händler jetzt wissen müssen
Seit dem 1. Juli 2021 gibt es in Deutschland keine Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer mehr. Jede Warensendung aus einem Drittland löst EUSt aus, unabhängig vom Warenwert. Bis zum 30. Juni 2026 gilt noch die 150-€-Zollfreigrenze: Sendungen darunter sind zollfrei, aber nicht EUSt-frei. Ab dem 1. Juli 2026 entfällt laut Bundesfinanzministerium auch diese Grenze. Stattdessen gilt eine pauschale Zollabgabe von 3 € je Warenkategorie für Sendungen unter 150 €.
Für Händler bedeutet das konkret:
- Kein EUSt-Freibetrag mehr seit Mitte 2021, EUSt fällt grundsätzlich auf alle Drittlandsendungen an.
- Zollfreigrenze unter 150 Euro gilt noch bis Ende Juni 2026, danach wird eine pauschale Zollabgabe je Warenkategorie erhoben.
- Maßgeblich ist der Einfuhrzeitpunkt, nicht das Bestelldatum. Eine Bestellung vom 25. Juni 2026, die erst am 3. Juli 2026 eingeführt wird, unterliegt den neuen Regeln.
- IOSS (Import One-Stop Shop) ermöglicht es, EUSt bereits beim Verkauf abzuführen und Nachforderungen beim Empfänger zu vermeiden.
- DDP (Delivered Duty Paid) als Incoterm stellt sicher, dass Zoll und EUSt vom Versender übernommen werden, bevor die Ware den Empfänger erreicht.
Profi-Tipp: Wer Waren bis 150 € an Privatpersonen in der EU verkauft, sollte die IOSS-Registrierung prüfen. Wer DDP anbietet, muss Zoll und EUSt im Checkout einkalkulieren, sonst entstehen Nachforderungen, die zu Retouren führen.
Wichtige Erkenntnisse
Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die 150-€-Zollfreigrenze vollständig: Händler müssen für jede Drittlandsendung unter 150 € eine pauschale Zollabgabe von 3 € je Warenkategorie einkalkulieren, zusätzlich zur EUSt, die bereits seit 2021 ohne Freigrenze gilt.
| Thema | Details |
|---|---|
| EUSt-Freigrenze entfallen | Seit Juli 2021 fällt EUSt (19 % oder 7 %) auf jede Drittlandsendung an, ohne Mindestwert. |
| Zollfreigrenze ab Juli 2026 | Die 150-€-Grenze entfällt; stattdessen 3 € Pauschale je Warenkategorie pro Sendung. |
| Gemischte Sendungen | Bei fünf Warenkategorien in einem Paket fallen 5 × 3 € = 15 € Zollpauschale an. |
| IOSS und DDP im Checkout | IOSS oder DDP-Preisausweisung verhindert Nachforderungen und reduziert Retouren. |
| Paket International | Automatisierte Landed-Cost-Berechnung, Zolldokumente und IOSS-Handling über eine zentrale Plattform. |
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet die De-minimis-Grenze im Zollrecht genau?
- Welche Schwellenwerte gelten aktuell in Deutschland?
- Wie berechnen Sie Zollwert, Bemessungsgrundlage und Einfuhrumsatzsteuer?
- Welche Handlungsoptionen haben Händler bei IOSS, Incoterms und Dokumentation?
- Wie unterstützt Paket International Händler bei De-minimis-Fragen?
- Kurzcheck: 10 Dinge, die Sie vor dem Versand aus einem Drittland prüfen müssen
- Paket International macht Landed Costs und Verzollung transparent
- Quellen
Was bedeutet die De-minimis-Grenze im Zollrecht genau?
Der Begriff „de minimis“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet sinngemäß „von geringer Bedeutung“. Im Zollrecht bezeichnet die De-minimis-Grenze den Warenwert einer Sendung aus einem Drittland, unterhalb dessen Einfuhrabgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden.
Wichtig: Diese zollrechtliche Wertgrenze hat nichts mit De-minimis-Beihilfen im EU-Beihilfenrecht zu tun, also staatlichen Förderhöchstgrenzen für Unternehmen. Dieser Artikel behandelt ausschließlich die zollrechtliche Variante.
Welche Faktoren fließen in die Beurteilung ein?
- Ursprungsland der Ware: Nur Sendungen aus Drittländern (außerhalb der EU) sind betroffen. Innergemeinschaftliche Lieferungen unterliegen anderen Regeln.
- Warenwert (Rechnungswert): Der auf der Handelsrechnung ausgewiesene Wert der Ware. Beim Zollwert kommen Versandkosten und Versicherung hinzu.
- Versandkosten: Werden zum Warenwert addiert, um den Zollwert zu ermitteln.
- Anzahl und Art der Warenkategorien: Bei gemischten Sendungen fällt die Pauschale ab Juli 2026 je Warenkategorie an, nicht je Sendung.
Der Unterschied zwischen Zollwert und Rechnungswert ist dabei praxisrelevant: Der Rechnungswert ist der Kaufpreis, der Zollwert schließt Versandkosten und Versicherung ein. Für die EUSt-Berechnung ist der Zollwert die Grundlage.
Welche Schwellenwerte gelten aktuell in Deutschland?
Die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren zweimal verändert, und steht erneut vor einer Änderung.
| Zeitraum | EUSt-Freigrenze | Zollfreigrenze | Pauschale |
|---|---|---|---|
| Bis 30. Juni 2021 | 21,05 € | 150 € | keine |
| Ab 1. Juli 2021 | keine | 150 € | keine |
| Ab 1. Juli 2026 | keine | keine | 3 € je Warenkategorie |

Seit dem 1. Juli 2021 fällt EUSt bei jeder Drittlandssendung an, unabhängig vom Warenwert. Zusätzlich können Verbrauchsteuern anfallen, etwa bei Alkohol, Tabak oder Energieerzeugnissen.
Ausnahmen und Sonderfälle:
- Geschenksendungen zwischen Privatpersonen können unter bestimmten Bedingungen von Zoll und EUSt befreit sein, wenn der Wert 45 € nicht übersteigt.
- Reiseverkehr: Reisende aus Drittländern können Waren bis zu einem Wert von 430 € zollfrei einführen (bei Flugreisen), sofern es sich um persönlichen Bedarf handelt.
- Besondere Befreiungen nach EU-Zollrecht gelten etwa für Waren mit Ursprungspräferenzen aus Ländern, mit denen die EU Freihandelsabkommen geschlossen hat.
Wie berechnen Sie Zollwert, Bemessungsgrundlage und Einfuhrumsatzsteuer?
Die Berechnung folgt einem festen Dreischritt. Lexware beschreibt die Formeln so:
- Zollwert = Warenwert + Versandkosten (+ Versicherung)
- Bemessungsgrundlage EUSt = Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuern
- EUSt = Bemessungsgrundlage × Steuersatz (19 % oder 7 %)
Rechenbeispiel: Ein Händler importiert Elektronikzubehör aus China mit einem Rechnungswert von 80 €. Die Versandkosten betragen 12 €. Ab Juli 2026 fällt eine pauschale Zollabgabe von 3 € an (eine Warenkategorie).
- Zollwert: 80 € + 12 € = 92 €
- Bemessungsgrundlage EUSt: 92 € + 3 € = 95 €
- EUSt (19 %): 95 € × 0,19 = 18,05 €
- Gesamtabgaben: 3 € + 18,05 € = 21,05 €
Hinzu können Servicepauschalen des Kuriers kommen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kurierdienste für die Zollabwicklung eigene Gebühren berechnen können, die den Gesamtbetrag für den Empfänger spürbar erhöhen.
Profi-Tipp: Bei gemischten Sendungen mit mehreren Warenkategorien fällt die 3-€-Pauschale je Kategorie an. Fünf verschiedene Kategorien in einem Paket bedeuten 5 × 3 € = 15 € Zollpauschale. Eine sorgfältige Positionsaufteilung und klare Kategorisierung in der Zolldokumentation lohnt sich daher bereits bei der Auftragsplanung.

Welche Handlungsoptionen haben Händler bei IOSS, Incoterms und Dokumentation?
IOSS: Einfuhrumsatzsteuer beim Verkauf abführen
Der Import One-Stop Shop (IOSS) ist ein EU-Verfahren für Fernverkäufe an Privatpersonen bis zu einem Warenwert von 150 €. Händler, die sich für IOSS registrieren, führen die EUSt direkt beim Verkauf ab. Die IOSS-Nummer muss auf allen Versanddokumenten angegeben werden, damit der Zoll die bereits abgeführte Steuer erkennt und keine Nachforderung beim Empfänger entsteht. Marktplätze wie Amazon oder eBay übernehmen die IOSS-Pflicht in vielen Fällen für ihre Händler, aber das sollte im Einzelfall geprüft werden.
DDP vs. DAP: Wer trägt die Abgaben?
- DDP (Delivered Duty Paid): Der Versender übernimmt Zoll und EUSt vollständig. Der Empfänger zahlt den ausgewiesenen Preis, keine Nachforderungen. Höhere Transparenz, geringere Retourenrate.
- DAP (Delivered At Place): Zoll und EUSt gehen zu Lasten des Empfängers. Nachforderungen durch den Kurier sind möglich. Häufige Ursache für Annahmeverweigerungen.
Für den Checkout bedeutet das: Wer DDP anbietet, muss Einfuhrabgaben im Checkout korrekt einkalkulieren und ausweisen. Wer DAP wählt, sollte Kunden klar darauf hinweisen, dass weitere Kosten anfallen können.
Operative Anforderungen an die Dokumentation
- Korrekte Handelsrechnung mit Warenwert, Menge, Ursprungsland und HS-Code (Zolltarifnummer)
- Zolltarifnummer für jede Warenposition
- Stückliste bei gemischten Sendungen mit Angabe der Warenkategorien
- IOSS-Nummer auf dem Versandetikett, wenn das Verfahren genutzt wird
- Versandkosten separat ausweisen, da sie in den Zollwert einfließen
Profi-Tipp: Der Abgabenrechner auf zoll.de und die eZOLL-App der Zollbehörde helfen dabei, Abgaben vor dem Versand zu kalkulieren. Wer Systeme wie ERP oder Onlineshop nutzt, sollte prüfen, ob eine automatische Schnittstelle zur Zollkalkulation verfügbar ist.
Wie unterstützt Paket International Händler bei De-minimis-Fragen?
Paket International bietet eine vollautomatisierte Plattform, die Händler bei der Kalkulation und Abwicklung von Einfuhrabgaben direkt unterstützt:
- Automatische Landed-Cost-Berechnung: Zollwert, EUSt und Zollpauschalen werden in Sekundenschnelle berechnet, inklusive Versandkosten und Warenkategorie-Pauschalen ab Juli 2026.
- Integration ins ERP und den Onlineshop: Abgaben werden direkt im Checkout angezeigt, sodass Kunden den Gesamtpreis vor dem Kauf sehen.
- Automatische Zolldokumente: Handelsrechnungen, Proformarechnungen und Versandetiketten mit korrekten HS-Codes werden automatisch erstellt.
- IOSS-Handling: Die Plattform unterstützt die korrekte Angabe der IOSS-Nummer auf Versanddokumenten.
- Trägerwahl und Preisvergleich: DHL, UPS, FedEx, DPD und DB Schenker werden verglichen, sodass Händler den günstigsten und schnellsten Weg wählen können.
- Proaktive Zollkommunikation: Bei Rückfragen der Zollbehörde übernimmt Paket International die Kommunikation, ohne dass Händler manuell eingreifen müssen.
Kurzcheck: 10 Dinge, die Sie vor dem Versand aus einem Drittland prüfen müssen
- Ursprungsland bestätigen — Kommt die Ware aus einem Drittland? Wenn ja, fallen EUSt und ggf. Zoll an. (Pflicht)
- Rechnungswert korrekt angeben — Warenwert auf der Handelsrechnung muss dem tatsächlichen Transaktionswert entsprechen. (Zolldokument nötig)
- Versandkosten separat ausweisen — Versandkosten fließen in den Zollwert ein und erhöhen die EUSt-Bemessungsgrundlage. (Checkout-Änderung erforderlich)
- HS-Code (Zolltarifnummer) je Warenposition ermitteln — Falsche Tarifnummern führen zu Verzögerungen oder Nachforderungen. (Zolldokument nötig)
- Warenkategorien zählen — Ab Juli 2026 fällt die 3-€-Pauschale je Kategorie an. Gemischte Sendungen genau aufschlüsseln. (Checkout-Änderung erforderlich)
- IOSS-Status prüfen — Gilt IOSS für diese Sendung? Wenn ja, IOSS-Nummer auf dem Versandetikett angeben. (Zolldokument nötig)
- Incoterm festlegen — DDP oder DAP? Entscheidung im Checkout kommunizieren, damit Kunden keine unerwarteten Kosten entstehen. (Checkout-Änderung erforderlich)
- Servicepauschalen des Kuriers einkalkulieren — Kurierdienste berechnen oft eigene Zollabwicklungsgebühren, die den Gesamtbetrag erhöhen. (Versandzuschläge prüfen)
- Abgabenrechner nutzen — Vor dem Versand mit dem Abgabenrechner auf zoll.de oder der eZOLL-App die Gesamtabgaben prüfen.
- Einfuhrzeitpunkt beachten — Maßgeblich ist das Datum der Einfuhr, nicht das Bestelldatum. Sendungen mit Bestelldatum vor dem 1. Juli 2026, die danach eingeführt werden, unterliegen den neuen Regeln.
Profi-Tipp: Wer Pakete mit mehreren Warenkategorien versendet, sollte prüfen, ob eine Aufteilung in separate Sendungen die Gesamtpauschale reduziert. Bei fünf Kategorien in einem Paket fallen 15 € Pauschale an; bei einer Kategorie pro Sendung nur 3 €. Das lohnt sich je nach Versandvolumen und Warenwert.
Paket International macht Landed Costs und Verzollung transparent
Wer als Händler ab Juli 2026 weiterhin wettbewerbsfähig versenden will, braucht mehr als eine Tabelle mit Schwellenwerten. Die Abgabenberechnung muss im Checkout sitzen, die Zolldokumente müssen stimmen, und die IOSS-Nummer muss automatisch auf dem Versandetikett landen.
Paket International übernimmt genau diese Schritte automatisiert: Landed Costs werden in Sekundenschnelle kalkuliert, Zolldokumente erstellt und alle gängigen Paketdienste wie DHL, UPS, FedEx, DPD und DB Schenker in einem Dashboard verglichen. Die Plattform lässt sich per API oder Plugin direkt in bestehende ERP-Systeme und Onlineshops integrieren, sodass Abgaben bereits beim Checkout korrekt ausgewiesen werden. Das verhindert Nachforderungen, senkt die Retourenquote und spart manuelle Arbeit.
Für Händler, die regelmäßig aus Drittländern versenden, lohnt sich ein Blick auf die Zollabwicklung von Paket International. Eine Integration lässt sich schnell prüfen und direkt anfragen.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
Quellen
Für die tägliche Arbeit im Versand sind folgende Quellen verlässlich und direkt nutzbar:
- Bundesfinanzministerium – Zollbefreiung für Warensendungen unter 150 Euro entfällt
- Verbraucherzentrale
- Einfuhrumsatzsteuer: Alles Wichtige auf einen Blick
Händler, die ihren Kunden Transparenz bieten wollen, können relevante Seiten wie die Verbraucherzentrale oder zoll.de direkt in ihrem Shop-FAQ verlinken. Das reduziert Supportanfragen und schafft Vertrauen.