DHL passt Energiezuschlag an: Neue kurzfristige Komponente seit Juni 2026
DHL hat die Berechnung des Energiezuschlags für nationale Geschäftskundensendungen zum 1. Juni 2026 angepasst. Zusätzlich zur bestehenden langfristigen Komponente kann seitdem eine kurzfristige Komponente erhoben werden. Sie soll außergewöhnliche Entwicklungen am Energie- und Transportmarkt berücksichtigen.
Warum wurde der Energiezuschlag angepasst?
Geopolitische Krisen und die daraus entstehenden Schwankungen bei Öl, Diesel, Strom und Gas wirken sich unmittelbar auf den Transportmarkt aus. Neben steigenden Energiekosten können dadurch weitere Belastungen entstehen – beispielsweise Kapazitätsengpässe, Risikoaufschläge von Transportdienstleistern sowie ein höherer Planungs- und Dispositionsaufwand.
Der bisherige Energiezuschlag war vor allem darauf ausgelegt, langfristige Veränderungen der Energiekosten abzubilden. Kurzfristige und außergewöhnliche Marktbewegungen wurden damit jedoch nur eingeschränkt berücksichtigt. Deshalb hat DHL den bestehenden Energiezuschlag um eine zusätzliche, kurzfristig anpassbare Komponente ergänzt.
So setzt sich der DHL Energiezuschlag zusammen
Der Energiezuschlag besteht seit Juni 2026 aus zwei Bestandteilen:
- Die langfristige Komponente berücksichtigt längerfristige Veränderungen der Kosten für Diesel, Erdgas und Strom.
- Die kurzfristige Komponente kann bei außergewöhnlichen Marktveränderungen zusätzlich erhoben werden.
Beide Komponenten werden addiert und anschließend prozentual auf den Basispreis der Sendung berechnet.
Wie wird die kurzfristige Komponente bestimmt?
Die maximale Höhe der kurzfristigen Komponente orientiert sich am durchschnittlichen Preis der Nordseesorte Brent während der letzten zehn verfügbaren Handelstage.
Dabei gelten folgende Obergrenzen:
- Bis einschließlich 70 Euro: 0,00 %
- Über 70 bis 75 Euro: bis zu 1,50 %
- Über 75 bis 80 Euro: bis zu 2,00 %
- Über 80 bis 85 Euro: bis zu 2,50 %
- Über 85 Euro: bis zu 3,00 %
*Die genannten Werte stellen lediglich die maximal mögliche Höhe dar. Die tatsächlich erhobene kurzfristige Komponente kann darunterliegen. Bei einer Entspannung des Transportmarktes kann DHL sie unabhängig vom Ölpreis nach unten anpassen.*
Eine Änderung ist jeweils zum 1., 11. und 21. eines Monats möglich. Die aktuell gültigen Werte werden vorab auf der Website von DHL veröffentlicht.
Die jeweils aktuellen DHL-Werte finden Sie unter:
https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/leistungen-und-services/energiezuschlag.html




