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Stilvolle Titelgrafik zur Einfuhrumsatzsteuer

Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland: Berechnung und Praxis

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die deutsche Umsatzsteuer auf Waren, die aus Drittländern nach Deutschland eingeführt werden. Die Formel lautet: EUSt = Bemessungsgrundlage × USt-Satz (19 % oder 7 %), wobei die Bemessungsgrundlage aus Zollwert + Zollbetrag + etwaigen Verbrauchsteuern + innergemeinschaftlichen Beförderungskosten besteht. Ein einfaches Beispiel: Bei einem Warenwert, Frachtkosten bis zur EU-Grenze und einem Zollsatz ergibt sich die Bemessungsgrundlage, aus der sich die EUSt errechnet. Die Erhebung erfolgt durch die Bundeszollverwaltung auf Grundlage des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und des Unionszollkodex (UZK).

Wichtige Eckpunkte auf einen Blick:

  • Steuersätze: regulär 19 % oder ermäßigt 7 %, etwa auf bestimmte Waren wie Bücher oder Lebensmittel.
  • Entstehungszeitpunkt: Annahme der Zollanmeldung durch den Zoll
  • Vorsteuerabzug: Unternehmen können die EUSt als Vorsteuer geltend machen
  • Seit dem 1. Juli 2021 gilt keine allgemeine 22-Euro-Freigrenze) mehr

Inhaltsverzeichnis

Welche Rechtsgrundlagen regeln die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland?

Die EUSt ist in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG als eigenständiger Steuertatbestand verankert. § 21 UStG ordnet an, dass für die Einfuhrumsatzsteuer die Zollvorschriften sinngemäß gelten. Erhoben wird sie durch die Bundeszollverwaltung (zoll.de), nicht durch das Finanzamt.

Der Zweck ist klar: Inländische Waren tragen bereits Umsatzsteuer, importierte Waren aus Drittländern hingegen nicht. Die EUSt stellt diesen steuerlichen Ausgleich her und verhindert, dass Importe gegenüber inländischen Produkten bevorzugt werden. Funktional entspricht sie der Umsatzsteuer, wird aber im Einfuhrverfahren erhoben.

Rechtsrahmen im Überblick: Das UStG liefert die nationalen Grundlagen, der Unionszollkodex (UZK) regelt das zollrechtliche Verfahren auf EU-Ebene. Beide Regelwerke greifen ineinander. Wer Waren gewerblich einführt, muss beide kennen.

Wann entsteht die EUSt, wer schuldet sie und welche Ausnahmen gelten?

Die EUSt entsteht in dem Moment, in dem die Zollanmeldung durch die Zollbehörde angenommen wird und die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird. Steuerschuldner ist der Anmelder im zollrechtlichen Sinn, also in der Regel der Importeur oder dessen Zollspediteur.

Für Unternehmen bedeutet das: Auch wenn ein ausländischer Lieferant die Ware „unverzollt und unversteuert“ liefert, bleibt das einführende Unternehmen gegenüber dem Zoll verantwortlich. Vertragliche Vereinbarungen mit dem Exporteur ändern daran nichts.

Relevante Ausnahmen und Sonderfälle:

  • IOSS-Verfahren: Für Fernverkäufe bis 150 € kann die Umsatzsteuer bereits beim Kauf erhoben werden; bei korrekter IOSS-ID entfällt die EUSt bei der Einfuhr.
  • Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze: Seit dem 1. Juli 2021 fällt EUSt grundsätzlich ab dem ersten Cent an.
  • Zollrechtliche Versandverfahren: Waren unter Zollverschluss (z. B. im externen Versandverfahren T1) lösen noch keine EUSt aus.
  • Steuerbefreiungen: Bestimmte Waren (z. B. Rückwaren, humanitäre Güter) sind unter Bedingungen befreit.
  • EORI-Nummer: Jedes Unternehmen, das gewerblich einführt, benötigt eine EORI-Nummer für die Zollanmeldung.

Wie wird die EUSt berechnet? Formel, Komponenten und zwei Rechenbeispiele

Die Bemessungsgrundlage setzt sich zusammen aus:

  • Zollwert (Warenpreis + Fracht bis zur EU-Außengrenze + Versicherung)
  • Zollbetrag
  • Verbrauchsteuern (soweit anfallend)
  • Innergemeinschaftliche Beförderungskosten (Fracht ab EU-Grenze bis Bestimmungsort)

Formel: EUSt = (Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuern + innergemeinschaftliche Beförderungskosten) × USt-Satz

Rechenbeispiel 1: B2B-Import (Warenwert 1.000 €)

Infografik: So berechnen Sie die Einfuhrumsatzsteuer – alle Schritte auf einen Blick

Komponente Betrag
Warenpreis (FOB) 1.000,00 €
Fracht bis EU-Grenze 150,00 €
Versicherung 10,00 €
Zollwert 1.160,00 €
Zoll (5 %) 58,00 €
Innergemeinschaftliche Fracht 40,00 €
Bemessungsgrundlage 1.258,00 €
EUSt (19 %) 238,02 €

Rechenbeispiel 2: Kleinsendung (Warenwert 100 €)

Komponente Betrag
Warenpreis 100,00 €
Fracht bis EU-Grenze 15,00 €
Zollwert 115,00 €
Zoll (5 %) 5,75 €
Innergemeinschaftliche Fracht 0,00 €
Bemessungsgrundlage 120,75 €
EUSt (19 %) 22,94 €

Der ermäßigte Steuersatz gilt für bestimmte Waren, die im Inland ebenfalls ermäßigt besteuert werden, beispielsweise Bücher und Lebensmittel. Die Zolltarifnummer entscheidet, welcher Satz anzuwenden ist.

Wie wird der Zollwert ermittelt und welche Fehler entstehen bei der Zollanmeldung?

Der Zollwert basiert auf dem Transaktionswert, also dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis für die Ware, zuzüglich aller Kosten bis zur EU-Außengrenze. Dazu zählen Fracht, Versicherung und Provisionen, die der Käufer trägt. Kosten, die erst nach der Einfuhr entstehen, bleiben außen vor.

Die Zolltarifnummer (TARIC-Code) ist das zentrale Klassifizierungsinstrument. Sie bestimmt den Zollsatz, mögliche Einfuhrverbote, Antidumpingmaßnahmen und Sonderregelungen. Eine falsche Tarifnummer führt direkt zu einer fehlerhaften EUSt-Berechnung und damit zu Nachforderungen.

Häufige Fehler bei der Zollanmeldung:

  • Falsche oder ungenaue Zolltarifnummer
  • Fehlende Nebenkosten (Fracht, Versicherung) in der Bemessungsgrundlage
  • Fehlerhafte Ursprungsangaben, die Präferenzzölle verhindern
  • Unvollständige Handelsrechnungen ohne Mengen- und Preisangaben
  • Fehlende oder veraltete EORI-Nummer

Profi-Tipp: Vor der ersten Einfuhr einer neuen Warengruppe empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Zoll. Sie schützt vor Nachforderungen und gibt Planungssicherheit für die Kalkulation.

Zur Dokumentenprüfung gehören mindestens: Handelsrechnung, Packliste, Frachtbrief (CMR, AWB oder B/L), Ursprungszeugnis (falls Präferenzen beansprucht werden) und die Zollanmeldung selbst.

Wann und wie können Unternehmen die EUSt als Vorsteuer abziehen?

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die gezahlte EUSt nach § 15 UStG als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung: Die Ware wird für unternehmerische Zwecke verwendet, und das Unternehmen ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Ein Mann sitzt am Schreibtisch und prüft Unterlagen auf ihre Eignung für den Vorsteuerabzug.

Als zulässige Nachweise gelten der Einfuhrabgabenbescheid, die ATLAS-Abgabenmitteilung sowie der Abgabenbescheid der Bundeszollverwaltung. Diese Dokumente sind zwingend aufzubewahren und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung einzutragen.

Ein wichtiger Liquiditätsvorteil: Der Vorsteuerabzug kann bereits im Voranmeldungszeitraum der Entstehung geltend gemacht werden, also unabhängig davon, ob die EUSt bereits tatsächlich an den Zoll gezahlt wurde. Wer zusätzlich einen Zahlungsaufschub beantragt, kann die EUSt bis zum 26. des Folgemonats entrichten und hat in der Zwischenzeit bereits den Vorsteuerabzug genutzt.

Typische Buchungsfallen: Die EUSt darf nicht mit dem Zollbetrag vermischt werden. Beide sind getrennt zu erfassen. Wer die EUSt fälschlicherweise als Betriebsausgabe bucht statt als Vorsteuer, verliert den Erstattungsanspruch.

Was regelt das IOSS-Verfahren für Sendungen bis 150 €?

Das IOSS-Verfahren (Einfuhr-One-Stop-Shop) ermöglicht es Onlinehändlern, die Umsatzsteuer für Fernverkäufe mit einem Warenwert bis 150 € bereits beim Kaufvorgang zu erheben und über eine zentrale Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat abzuführen. Sendungen, bei denen eine gültige IOSS-ID deklariert wird, sind bei der Einfuhr von der EUSt befreit.

Laut dem IHK-Merkblatt zur Umsatzsteuer bei Lieferungen aus Drittstaaten gilt: Ist der Händler nicht für IOSS registriert, liegt die Steuerpflicht beim Empfänger. Der Paketdienst kassiert die EUSt dann bei der Zustellung, häufig zuzüglich einer Servicegebühr.

Für Händler im B2C-Fernverkauf:

  • Vorteil: Bessere Kundenerfahrung, keine Überraschungskosten bei der Zustellung
  • Vorteil: Klarere Preisdarstellung im Checkout möglich
  • Nachteil: Monatliche IOSS-Meldepflicht, erhöhter Verwaltungsaufwand
  • Entscheidungsregel: IOSS lohnt sich, wenn das Sendungsvolumen in die EU hoch ist und der Verwaltungsaufwand automatisiert werden kann

Seit dem 1. Juli 2021 gilt die frühere 22-Euro-Freigrenze nicht mehr. Händler, die weiterhin auf diese Regelung vertrauen, riskieren Nachforderungen.

Welche Schritte und Dokumente brauchen Händler für die Zollanmeldung?

Eine vollständige Zollanmeldung erfordert Vorbereitung. Die folgende Checkliste deckt die wesentlichen Pflichten ab:

  1. EORI-Nummer beantragen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), falls noch nicht vorhanden.
  2. Zolltarifnummer (TARIC) bestimmen für jede Warengruppe; bei Unsicherheit verbindliche Zolltarifauskunft einholen.
  3. Handelsrechnung erstellen mit vollständigen Angaben zu Warenbezeichnung, Menge, Preis, Ursprungsland und Lieferbedingungen.
  4. Frachtdokumente bereitstellen (CMR, Luftfrachtbrief, Konnossement je nach Transportweg).
  5. Zollanmeldung über ATLAS einreichen oder durch einen zugelassenen Zollspediteur einreichen lassen.
  6. Einfuhrabgabenbescheid aufbewahren für den Vorsteuerabzug.
  7. EUSt-Zahlung oder Zahlungsaufschub organisieren; Frist beachten (26. des Folgemonats bei Aufschub).

Automatisierungstools wie die Versandplattform von Paket International übernehmen Zollkalkulation, Dokumentenerstellung und Tarifklassifizierung direkt aus dem Onlineshop oder ERP-System. Das reduziert manuelle Eingaben und damit die häufigste Fehlerquelle.

Profi-Tipp: Wer den Zahlungsaufschub der EUSt beantragt, verbessert die Liquidität spürbar: Die Vorsteuer ist bereits im Entstehungsmonat abziehbar, die Zahlung an den Zoll erfolgt erst am 26. des Folgemonats.

Eine Frau bearbeitet im Homeoffice am Laptop ihre Zollanmeldung.

Für Online-Händler mit hohem Importvolumen empfiehlt sich zusätzlich die Anbindung über eine API-Schnittstelle, die Zolltarifnummern automatisch prüft und Bemessungsgrundlagen in Echtzeit berechnet.

Was droht bei falscher oder zu niedriger EUSt-Anmeldung?

Fehler bei der EUSt-Anmeldung bleiben selten unentdeckt. Die Bundeszollverwaltung prüft Zollanmeldungen im Rahmen von Betriebsprüfungen und kann Nachforderungen bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen.

Typische Konsequenzen:

  • Nachforderung der zu wenig entrichteten EUSt zuzüglich Zinsen
  • Bußgelder bei leichtfertiger Falschdeklaration
  • Zollstrafverfahren bei vorsätzlicher Hinterziehung
  • Haftung des Importeurs auch bei Fehlern des beauftragten Spediteurs

Sofortmaßnahmen bei erkannten Fehlern: Unterlagen sichern, den zuständigen Zollspediteur informieren und eine Berichtigung der Zollanmeldung prüfen. Bei erheblichen Beträgen sollte ein auf Zollrecht spezialisierter Steuerberater hinzugezogen werden. Eine freiwillige Selbstanzeige kann Strafzuschläge mindern, wenn der Fehler vor einer behördlichen Prüfung offengelegt wird.

Dokumentarische Sorgfalt zahlt sich aus: Wer Handelsrechnungen, Frachtdokumente und ATLAS-Bescheide vollständig archiviert, kann bei Prüfungen schnell reagieren und Nachforderungen begrenzen. Unternehmen, die auf automatisierte Zollabwicklung setzen, haben hier einen strukturellen Vorteil, weil alle relevanten Belege zentral gespeichert sind.

Wichtige Erkenntnisse

Die EUSt entsteht mit Annahme der Zollanmeldung, gilt ab dem ersten Cent und ist für Unternehmen über den Vorsteuerabzug vollständig erstattungsfähig.

Thema Details
Berechnung der EUSt Bemessungsgrundlage (Zollwert + Zoll + Nebenkosten) × 19 % (Regelsatz) oder 7 % (ermäßigter Satz) ergibt die fällige Steuer.
Vorsteuerabzug nutzen Unternehmen ziehen die EUSt nach § 15 UStG ab; Nachweis per Einfuhrabgabenbescheid oder ATLAS-Beleg.
IOSS für B2C-Sendungen Fernverkäufe bis 150 € können über IOSS vorab versteuert werden; bei korrekter IOSS-ID entfällt die EUSt bei Einfuhr.
Freigrenze abgeschafft Seit dem 1. Juli 2021 fällt EUSt grundsätzlich ab dem ersten Cent an; keine 22-Euro-Ausnahme mehr.
Paket International Automatisiert EUSt-Kalkulation, Tarifklassifizierung und Dokumentenmanagement für Händler mit Importvolumen.

Wie Paket International Händler bei der Zollabwicklung entlastet

Wer regelmäßig aus Drittländern importiert, kennt den Aufwand: Zolltarifnummern prüfen, Bemessungsgrundlagen berechnen, Dokumente archivieren. Paket International übernimmt genau diese Routineaufgaben vollständig automatisiert.

Die Plattform berechnet EUSt und Zollabgaben in Echtzeit, direkt beim Versandlabel-Erstellungsprozess. Händler erhalten transparente Landed-Cost-Kalkulationen, bevor die Ware überhaupt versendet wird. Das verhindert Überraschungen beim Empfänger und macht die Preisgestaltung planbar. Über die Zollabwicklung lassen sich alle relevanten Dokumente zentral verwalten, ATLAS-Schnittstellen sind direkt integriert. Für Shopbetreiber steht zudem eine direkte Anbindung bereit, die Einfuhrabgaben bereits im Checkout ausweist. Wer die Plattform nutzt, reduziert manuelle Eingriffe und senkt damit die Fehlerquote bei der Zollanmeldung spürbar.

Nützliche offizielle Quellen zur Vertiefung

Für Importeure, die tiefer in Rechtslage und Praxis einsteigen wollen, sind folgende Quellen empfehlenswert:

  • Bundeszollverwaltung (zoll.de): Erste Anlaufstelle für Zollanmeldeverfahren, ATLAS-Zugang, verbindliche Zolltarifauskünfte und aktuelle Vorschriften.
  • IHK-Merkblatt zur Umsatzsteuer bei Lieferungen aus Drittstaaten: Praxisnahe Erläuterungen zu IOSS, Fernverkaufsregelungen und Sonderfällen.
  • Umsatzsteuergesetz (UStG): Maßgebliche Paragraphen sind § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 11, § 15 und § 21 UStG.
  • EU-Zolltarifauskunft (TARIC): Verbindliche Klassifizierung von Waren und Abfrage geltender Zollsätze auf EU-Ebene.
  • Zolltarifnummer.com Zollrechner: Praktisches Tool zur schnellen Berechnung von Zoll und EUSt anhand konkreter Warenwerte.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder zollrechtliche Beratung. Für die eigene Situation empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder der zuständigen Zollbehörde.

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