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Zollpräferenzen

Kosten sparen im internationalen Handel

Zollpräferenzen ermöglichen es, bei der Einfuhr von Waren verringerte oder gar keine Zölle zu zahlen, basierend auf Handelsabkommen.

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Wichtige Präferenznachweise

Certificate of Origin

Usprungszeugnis (Certificate of Origin, COO)

Das Ursprungszeugnis bestätigt den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware. Es wird häufig von Handelskammern ausgestellt und ist insbesondere für Länder relevant, die keine Präferenzabkommen mit der EU haben. Obwohl es keine Zollvorteile gewährt, ist es in vielen Fällen für die Einfuhr erforderlich.

EUR.1

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Die EUR.1 ist ein präferenzieller Ursprungsnachweis, der im Rahmen von Freihandelsabkommen zwischen der EU und bestimmten Ländern verwendet wird. Mit diesem Dokument können Importeure von Zollvergünstigungen profitieren, sofern die Waren die festgelegten Ursprungsregeln erfüllen. Die Ausstellung erfolgt durch die zuständigen Zollbehörden.

A.TR

Warenverkehrsbescheinigung A.TR

Die A.TR-Bescheinigung wird speziell für den Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei verwendet. Sie bescheinigt, dass die Waren im zollrechtlich freien Verkehr stehen und ermöglicht somit eine zollfreie Einfuhr. Es ist wichtig zu beachten, dass die A.TR keine Ursprungsbescheinigung im klassischen Sinne ist.

Unsere Dienstleistung: Ursprungszeugnisse für Goldkunden

Als Goldkunde von weltweitversenden profitieren Sie von unserem exklusiven Service:

  • Übernahme der Beantragung von Ursprungszeugnissen (COO): Wir kümmern uns um die vollständige Abwicklung, von der Antragstellung bis zur Bereitstellung des Dokuments.

  • Erstellung von EUR.1 und A.TR-Bescheinigungen: Unsere Experten sorgen für eine korrekte und termingerechte Ausstellung der erforderlichen Präferenznachweise.

  • Beratung zu Ursprungsregeln: Wir unterstützen Sie dabei, die komplexen Ursprungsregeln zu verstehen und korrekt anzuwenden, um von Zollvorteilen zu profitieren.

Businessvorteile entdecken

Welche Vorteile bringen Zollpräferenzen

  • Kosteneinsparungen: Reduzierte oder entfallende Zölle senken die Importkosten erheblich

  • Wettbewerbsvorteil: Günstigere Einfuhrkosten ermöglichen attraktivere Preise für Endkunden

  • Markterschließung: Zollpräferenzen erleichtern den Zugang zu neuen Märkten durch verbesserte Wettbewerbsfähigkeit.

Freihandelsabkommen & ihre Relevanz für Ihre Zollabwicklung

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ermöglicht es Unternehmen, im Rahmen internationaler Freihandelsabkommen von Zollvergünstigungen oder -befreiungen zu profitieren. Diese Abkommen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Waren als präferenzbegünstigt gelten – Voraussetzung ist in der Regel der Ursprung in der EU oder eine entsprechende Lieferantenerklärung.

Wichtigste EU-Handelsabkommen mit Ursprungnachweis

AbkommenZielländer Dokument(e) Vorteil
A.TRTürkeiA.TRZollfreiheit bei Waren im freien EU-Verkehr
CH-EUSchweizEUR.1, UrsprungszeugnisZollfreiheit trotz bilateraler Struktur
TCAGroßbritanienEUR.1, UrsprungszeugnisZollfreiheit bei nachgewiesenem EU/Ursprung
CETAKanadaUrsprungszeugnis auf RechnungZollabbau nach Ursprungsregel
EPAJapanUrsprungszeugnisZollfreiheit für 90 % aller Exporte (zunehmend)
EU-Korea FTASüdkoreaUrsprungszeugnisFast vollständiger Zollabbau
USMCAUSA, Kanada, Mexiko-Gilt nicht für EU-Unternehmen, relevant für Export via Drittstaaten mit Sitz in Nordamerika

Details zu den Freihandelsabkommen

EU–UK (TCA – Trade and Cooperation Agreement)

  • In Kraft seit dem 1. Januar 2021
  • Das Nachfolgeabkommen des Brexits. Für zollfreie Lieferungen muss die Ware nachweisen, dass sie ursprünglich aus der EU oder UK stammt.
  • Kein EUR.1, aber Ursprungszeugnis auf der Rechnung bei entsprechendem Wert möglich.

CETA – EU & Kanada

  • In Kraft (vorläufig) seit September 2017
  • Bei präferenzbegünstigter EU-Ware genügt eine Erklärung auf der Rechnung. Eine EUR.1 ist nicht notwendig, es sei denn, sie wird im Einzelfall verlangt.
  • Vorteil: Reduzierter Zollsatz oder Nulltarif auf viele Güter.

EU–Japan (EPA)

  •  In Kraft seit dem 1. Februar 2019
  • Ermöglicht schrittweise Zollfreiheit für über 90 % der EU-Exporte. Wichtig ist die Einhaltung von Ursprungsregeln und ein registrierter Exporteur (REX).
  • Ursprungszeugnis auf der Rechnung, keine EUR.1 notwendig.

EU–Schweiz

  • Kein klassisches Freihandelsabkommen – aber zahlreiche bilaterale Abkommen.
  • In der Praxis häufig Verwendung der EUR.1 oder Ursprungserklärung.

USMCA (USA, Kanada, Mexiko)

  • Gilt nicht für EU-Unternehmen direkt.
  • Relevant, wenn Sie als EU-Unternehmen über Tochtergesellschaften in Nordamerika exportieren. In solchen Fällen gelten die Regelungen des USMCA, u. a. Nachweise wie das „Certificate of Origin“.

EU–Südkorea (EU-KR FTA)

  •  In Kraft seit 2011
  • Erstes umfassendes Abkommen der EU mit einem asiatischen Staat. Nahezu vollständiger Zollabbau.
  • Nachweis erfolgt über Ursprungserklärung, oft via REX-System.

Was bedeutet das für Ihre Exportdokumente

Je nach Zielland reicht:

  • die EUR.1 (bei z. B. Schweiz, Norwegen)

  • oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung (bei CETA, EPA, Korea)

  • bei Türkei-Lieferungen benötigen Sie A.TR

  • für die meisten Abkommen ist der Status als registrierter Exporteur (REX) entscheidend

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einem Ursprungszeugnis und einer EUR.1?

Das Ursprungszeugnis (COO) bestätigt den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware und ist oft für administrative Zwecke erforderlich. Die EUR.1 hingegen ist ein präferenzieller Ursprungsnachweis, der Zollvorteile im Rahmen von Freihandelsabkommen ermöglicht.

Wann benötige ich eine A.TR-Bescheinigung?

Die A.TR wird verwendet, wenn Waren zwischen der EU und der Türkei transportiert werden und sich im zollrechtlich freien Verkehr befinden. Sie ermöglicht eine zollfreie Einfuhr, ist jedoch keine Ursprungsbescheinigung im klassischen Sinne

Wie werde ich Goldkunde bei weltweitversenden?

Kontaktieren Sie unser Vertriebsteam über unser Kontaktformular oder telefonisch. Wir informieren Sie gerne über die Voraussetzungen und Vorteile einer Goldmitgliedschaft.

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