USA-Importe 2025: Ende der De-minimis-Ausnahme – Alles, was Sie wissen müssen
Ab dem 29. August 2025 gilt: Zölle und Steuern auch für gewerbliche Einfuhren ≤ 800 USD
Zum 29. August 2025 tritt in den USA eine bedeutende Änderung der Zollregelung in Kraft: Die bisher geltende De-minimis-Ausnahme wird abgeschafft. Für alle Unternehmen, die Waren in die USA versenden – unabhängig von Größe oder Branche – bedeutet dies, dass ab diesem Stichtag auch kleinwertige Sendungen nicht mehr automatisch zollfrei sind. Bisher durften Waren im Wert von höchstens 800 US-Dollar zollfrei in die USA eingeführt werden. Diese als De-minimis-Grenze bekannte Zollfreigrenze ermöglichte einen vereinfachten Versand in die USA, da Sendungen unterhalb dieser Wertschwelle von Zollabgaben befreit waren und ohne umfangreiche Formalitäten importiert werden konnten.
Ab dem 29. August 2025 entfällt diese Zollfreigrenze jedoch vollständig. Alle Warensendungen – unabhängig vom Warenwert – müssen nun bei der Einfuhr in die USA regulär angemeldet und verzollt werden. Für den USA-Import 2025 ändern sich damit die Bedingungen grundlegend, da die bisherige Zollausnahme wegfällt. Lediglich bestimmte Postsendungen erhalten eine kurze Übergangsregelung: In den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten dürfen internationale Postpakete pauschale Zollsätze zwischen 80 und 200 US-Dollar pro Sendung nutzen (abhängig vom Ursprungsland), anstatt nach Warenwert verzollt zu werden. Doch auch diese Ausnahmeregel endet nach sechs Monaten – anschließend gelten für alle Sendungen die üblichen Zollsätze nach Warenwert. Langjährige Ausnahmen für persönliche Gegenstände bleiben zwar bestehen (amerikanische Reisende dürfen z.B. weiterhin Waren bis 200 US-Dollar zollfrei mitführen, Geschenke bis 100 US-Dollar bleiben abgabenfrei), doch diese betreffen nicht den kommerziellen Warenversand. Unterm Strich wird die De-minimis-Ausnahme für alle Länder und Versandarten abgeschafft, wodurch nun jede gewerbliche Sendung den US-Zollbestimmungen voll unterliegt.
Diese Neuerung hat erhebliche Folgen für Exporteure und Online-Händler. Zunächst steigen die Kosten im Versand in die USA: Waren, die bisher unter die 800-Dollar-Zollfreigrenze fielen, werden nun mit den regulären US-Zöllen und gegebenenfalls weiteren Einfuhrabgaben belastet. Dies erhöht den sogenannten landed cost – also die Gesamtkosten inklusive Zoll und Steuern in den USA – und kann letztlich auch die Endpreise für Kunden spürbar nach oben treiben. Gleichzeitig wächst der Aufwand bei der Zollabwicklung: Jede Sendung muss künftig mit vollständigen Zolldokumenten angemeldet werden, inklusive korrekter Deklaration von Warenwert, Inhalt und Ursprung. Die Zeiten, in denen kleinere Pakete den Zollprozess überspringen konnten, sind vorbei – ab sofort durchläuft selbst ein 20-Dollar-Paket das offizielle Verzollungsverfahren. Dies kann zu längeren Lieferzeiten führen und erfordert mehr Ressourcen im Versandmanagement, um Verzögerungen und Probleme an der Grenze zu vermeiden. Die US-Behörden haben zudem ihre Durchsetzung verschärft: Verstöße gegen die neuen Zollvorschriften können nun mit hohen Bußgeldern geahndet werden (5.000 US-Dollar für den ersten Verstoß, 10.000 US-Dollar für jeden weiteren). Für Unternehmen ist es daher entscheidend, sämtliche Sendungen korrekt zu deklarieren und anfallende Zölle ordnungsgemäß abzuführen, um zusätzliche Kosten oder Strafen zu vermeiden.
Eine frühzeitige Vorbereitung auf diese Änderungen ist wichtig. Unternehmen sollten jetzt ihre Preisgestaltung überprüfen und gegebenenfalls anpassen – etwa um die neu anfallenden Zollkosten im Verkaufspreis oder den Versandgebühren zu berücksichtigen. Ebenso empfiehlt es sich, Kunden transparent zu informieren: Da nun Zoll und Steuern in den USA anfallen, können sich Lieferzeiten leicht verlängern oder es entstehen zusätzliche Kosten bei Zustellung, falls diese nicht vorab beglichen wurden. Viele Exporteure überlegen auch, ihre Logistikstrategie anzupassen. So kann es sinnvoll sein, Waren verstärkt über lokale Lager oder Fulfillment-Center in den USA bereitzustellen, um den direkten Import für jede einzelne Bestellung zu umgehen. Durch einen solchen Ansatz – also Versand großer Mengen in die USA mit einmaliger Verzollung und anschließender Inlandszustellung – lassen sich die Auswirkungen der neuen Zollregel umgehen und die Lieferzeiten für Kunden kurz halten. Zudem sollten verfügbare Tools zur Zoll- und Steuerberechnung genutzt werden, um für jede Sendung die voraussichtlichen Abgaben präzise zu ermitteln. Wer rechtzeitig plant und seine Versandprozesse anpasst, bleibt auch nach dem Wegfall der De-minimis-Grenze wettbewerbsfähig und kann Überraschungen an der Zollschranke vermeiden.
Eine moderne Versandlösung wie weltweitversenden kann dabei helfen, die Umstellung effizient zu bewältigen. Solche Plattformen sind darauf spezialisiert, die Komplexität im Versand in die USA zu reduzieren – insbesondere bei den nun verschärften Zollformalitäten. Durch integrierte Zollabwicklungstools unterstützt eine Versandlösung Unternehmen dabei, alle notwendigen Zolldokumente und Deklarationen automatisch und korrekt zu erstellen. Bereits im Vorfeld lässt sich so ermitteln, welche Zollgebühren und Steuern für eine Sendung anfallen, damit diese Kosten einkalkuliert und transparent an Kunden kommuniziert werden können. Zudem arbeitet eine Lösung wie paket-international.com eng mit Paketdiensten und Zollbehörden zusammen, um einen reibungslosen Ablauf an der Grenze sicherzustellen. Indem Prozesse automatisiert und stets aktuelle Zollvorschriften berücksichtigt werden, sparen Exporteure Zeit und vermeiden Fehler. Mit der richtigen Vorbereitung und einem modernen Versandpartner können Unternehmen trotz der neuen Zollregelung auch nach August 2025 weiterhin erfolgreich und rechtskonform in die USA liefern.
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