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USA-Importe 2025: Ende der De-minimis-Ausnahme – Alles, was Sie wissen müssen

Ab dem 29. August 2025 gilt: Zölle und Steuern auch für gewerbliche Einfuhren ≤ 800 USD

Zum 29. August 2025 tritt in den USA eine bedeutende Änderung der Zollregelung in Kraft: Die bisher geltende De-minimis-Ausnahme für USA-Importe wird abgeschafft. Für alle Unternehmen, die Waren in die USA versenden – unabhängig von Größe oder Branche – bedeutet dies, dass ab diesem Stichtag auch kleinwertige Sendungen nicht mehr automatisch zollfrei sind. Bisher durften Waren im Wert von höchstens 800 US-Dollar zollfrei in die USA eingeführt werden. Diese als De-minimis-Grenze bekannte Zollfreigrenze ermöglichte einen vereinfachten Versand in die USA, da Sendungen unterhalb dieser Wertschwelle von Zollabgaben befreit waren und ohne umfangreiche Formalitäten importiert werden konnten.

Wichtig: Die Übergangsregelung mit pauschalen Zollsätzen betrifft ausschließlich den Postversand – dazu zählen DHL Paket International (Eco & Premium), DPD Classic International sowie die Austrian Post. Hier gelten für sechs Monate Pauschalen zwischen 80 und 200 US-Dollar pro Sendung (abhängig vom Ursprungsland), bevor auch diese Regel entfällt.

Bei kommerziellem Versand – z. B. über DHL Express, UPS, FedEx oder DB Schenker – greift die De-minimis-Regelung nicht. Diese Sendungen müssen immer mit einer Zolltarifnummer (HS-Code) deklariert werden, wodurch Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Lediglich bestimmte persönliche Gegenstände bleiben ausgenommen: amerikanische Reisende dürfen weiterhin Waren bis 200 US-Dollar zollfrei mitführen, Geschenke bis 100 US-Dollar bleiben abgabenfrei. Doch diese betreffen nicht den gewerblichen Versand.

Unterm Strich wird die De-minimis-Ausnahme für alle Länder und Versandarten abgeschafft, wodurch nun jede gewerbliche Sendung den US-Zollbestimmungen voll unterliegt.

Die Zeiten, in denen kleinere Pakete den Zollprozess überspringen konnten, sind vorbei – ab sofort durchläuft selbst ein 20-Dollar-Paket das offizielle Verzollungsverfahren. Dies kann zu längeren Lieferzeiten führen und erfordert mehr Ressourcen im Versandmanagement, um Verzögerungen und Probleme an der Grenze zu vermeiden. Die US-Behörden haben zudem ihre Durchsetzung verschärft: Verstöße gegen die neuen Zollvorschriften können nun mit hohen Bußgeldern geahndet werden (5.000 US-Dollar für den ersten Verstoß, 10.000 US-Dollar für jeden weiteren).

Diese Neuerung hat erhebliche Folgen für Exporteure und Online-Händler. Zunächst steigen die Kosten im Versand in die USA: Waren, die bisher unter die 800-Dollar-Zollfreigrenze fielen, werden nun mit den regulären US-Zöllen und gegebenenfalls weiteren Einfuhrabgaben belastet. Dies erhöht den sogenannten landed cost – also die Gesamtkosten inklusive Zoll und Steuern in den USA – und kann letztlich auch die Endpreise für Kunden spürbar nach oben treiben. Gleichzeitig wächst der Aufwand bei der Zollabwicklung: Jede Sendung muss künftig mit vollständigen Zolldokumenten angemeldet werden, inklusive korrekter Deklaration von Warenwert, Inhalt und Ursprung.

Die Zeiten, in denen kleinere Pakete den Zollprozess überspringen konnten, sind vorbei – ab sofort durchläuft selbst ein 20-Dollar-Paket das offizielle Verzollungsverfahren. Dies kann zu längeren Lieferzeiten führen und erfordert mehr Ressourcen im Versandmanagement, um Verzögerungen und Probleme an der Grenze zu vermeiden. Die US-Behörden haben zudem ihre Durchsetzung verschärft: Verstöße gegen die neuen Zollvorschriften können nun mit hohen Bußgeldern geahndet werden (5.000 US-Dollar für den ersten Verstoß, 10.000 US-Dollar für jeden weiteren).

Eine frühzeitige Vorbereitung auf diese Änderungen ist entscheidend. Unternehmen sollten jetzt ihre Preisgestaltung überprüfen und Kunden transparent informieren. Viele Exporteure überlegen zudem, ihre Logistikstrategie anzupassen – etwa über lokale Lager oder Fulfillment-Center in den USA, um jede einzelne Bestellung nicht mehr einzeln importieren zu müssen.

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Eine frühzeitige Vorbereitung auf diese Änderungen ist wichtig. Unternehmen sollten jetzt ihre Preisgestaltung überprüfen und gegebenenfalls anpassen – etwa um die neu anfallenden Zollkosten im Verkaufspreis oder den Versandgebühren zu berücksichtigen. Ebenso empfiehlt es sich, Kunden transparent zu informieren: Da nun Zoll und Steuern in den USA anfallen, können sich Lieferzeiten leicht verlängern oder es entstehen zusätzliche Kosten bei Zustellung, falls diese nicht vorab beglichen wurden. Viele Exporteure überlegen auch, ihre Logistikstrategie anzupassen.

So kann es sinnvoll sein, Waren verstärkt über lokale Lager oder Fulfillment-Center in den USA bereitzustellen, um den direkten Import für jede einzelne Bestellung zu umgehen. Durch einen solchen Ansatz – also Versand großer Mengen in die USA mit einmaliger Verzollung und anschließender Inlandszustellung – lassen sich die Auswirkungen der neuen Zollregel umgehen und die Lieferzeiten für Kunden kurz halten.

Zudem sollten verfügbare Tools zur Zoll- und Steuerberechnung genutzt werden, um für jede Sendung die voraussichtlichen Abgaben präzise zu ermitteln.

Wer rechtzeitig plant und seine Versandprozesse anpasst, bleibt auch nach dem Wegfall der De-minimis-Grenze wettbewerbsfähig und kann Überraschungen an der Zollschranke vermeiden.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die De-minimis-Ausnahme?

Die De-minimis-Regelung erlaubte bisher die zollfreie Einfuhr von Waren in die USA bis zu einem Wert von 800 US-Dollar. Sendungen unterhalb dieser Grenze konnten ohne Zahlung von Zoll und Steuern importiert werden.

Was ändert sich ab dem 29. August 2025?

Ab diesem Datum wird die De-minimis-Ausnahme vollständig abgeschafft. Jede internationale Sendung in die USA muss verzollt werden – unabhängig vom Warenwert.

Welche Folgen hat das für Unternehmen?

Unternehmen müssen künftig für alle Sendungen in die USA Zölle und Steuern zahlen. Das betrifft sowohl kleine Warensendungen als auch größere Exporte. Dadurch steigen die Gesamtkosten pro Sendung und es entsteht mehr Verwaltungsaufwand bei der Zollabwicklung.

Gilt die neue Regelung für alle Länder?

Ja, die De-minimis-Ausnahme entfällt für internationale Sendungen aus allen Ländern weltweit. Es gibt keine Sonderregelung für bestimmte Regionen.

Sind auch Privatpersonen betroffen?

Die Abschaffung betrifft in erster Linie gewerbliche Sendungen. Für private Reisende bleiben kleinere Freigrenzen bei Mitbringseln bestehen. Unternehmen, die Waren in die USA exportieren, sind jedoch immer betroffen.

Müssen jetzt auch kleine Pakete unter 100 US-Dollar verzollt werden?

Ja. Auch geringwertige Sendungen, beispielsweise Ersatzteile, Muster oder Kleinstbestellungen, benötigen ab 29. August 2025 eine Zollanmeldung und unterliegen den regulären Einfuhrabgaben.

Wie hoch sind die Zölle und Steuern in den USA?

Die Höhe hängt von der Warenart, dem Warenwert und den geltenden US-Tarifen ab. Zusätzlich zu den Zöllen können Einfuhrumsatzsteuer und weitere Abgaben fällig werden.

Wie beeinflusst das die Lieferzeiten?

Da jede Sendung durch den Zollprozess muss, kann es zu längeren Laufzeiten kommen. Verzögerungen treten vor allem dann auf, wenn Unterlagen unvollständig sind oder falsche Angaben gemacht werden.

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