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AGB

1 Anwendungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen, die die weltweitversenden GmbH nach Beauftragung über ihre Online-Plattform paket-international.com eigenständig oder unter Einbindung Dritter erbringt. Sie gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die weltweitversenden GmbH ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die weltweitversenden GmbH in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.

2 Begriffsbestimmungen

Auftraggeber i.S. dieser Bedingungen ist jeder Unternehmer bzw. jede Firma oder Institution, der / die die Leistungen der weltweitversenden GmbH in Anspruch nimmt. Das Angebot der weltweitversenden GmbH richtet sich nicht an Verbraucher. Empfänger i.S. dieser Bedingungen ist jede natürliche oder juristische Person, die vom Auftraggeber als Empfänger benannt ist. Sendung(en) i.S. dieser Bedingungen sind die jeweils zu transportierenden Güter.

3 Leistungserbringung

Die weltweitversenden GmbH stellt über paket-international.com eine Plattform zur Verfügung, die in bestehende Systeme integriert werden kann. Diese Plattform wird von der weltweitversenden GmbH als Software as a Service bereitgestellt und betrieben. Mit dieser Software können alle relevanten Versanddienstleister über eine einzige Schnittstelle so in die Systeme des Auftraggebers integriert werden, dass dieser darüber automatisiert Versand- und Retourenlabel erstellen und Sendungen verfolgen kann. Die Plattform der weltweitversenden GmbH weist die in der Online-Dokumentation beschriebenen Funktionen auf. Die Daten werden vom Auftraggeber über die Ansprache der Schnittstellen-Funktion im Rechenzentrum der weltweitversenden GmbH bzw. über die Eingabe in das zur Verfügung gestellte Web-Formular übertragen. Die Anbindung der Systeme des Auftraggebers an die Plattform ist nicht Bestandteil der Leistungserbringung. Die Leistungspflicht der weltweitversenden GmbH beschränkt sich auf die inhaltlich unveränderte Weiterleitung der über die Plattform eingegebenen Daten an das jeweilige Transportunternehmen als (Unter-)Frachtführer sowie die inhaltlich unveränderte Weiterleitung der von den Transportunternehmen als (Unter-)Frachtführer für den Auftraggeber erhaltenen Daten an den Auftraggeber. Die weltweitversenden GmbH ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit und die Vollständigkeit der zu übermittelnden Daten verantwortlich.

4 Vertragsschluss

(1) Die Nutzung der Plattform der weltweitversenden GmbH erfordert eine Registrierung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten richtig und vollständig mitzuteilen. Dazu zählt auch die Hinterlegung einer Zahlungsmethode nebst Angabe der zum Einzug erforderlichen Zahlungsdaten für die jeweilig gewählte Zahlungsmethode. Ebenfalls angabepflichtig ist eine etwaige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder ihr jeweiliges landesspezifische Pendant, wie zum Beispiel die MWST-Nummer in der Schweiz), sofern nicht eine Befreiung von der etwaigen Umsatzsteuerpflicht besteht und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer infolgedessen – auch auf Antrag – nicht erteilt wird. Durch Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder ihres jeweiligen landesspezifischen Pendants) bestätigt der Auftraggeber, dass er von einer etwaig in seinem Steuergebiet vorliegenden Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Der Auftraggeber erhält im Anschluss an die Registrierung Zugangskennung und Passwort. Damit ist der Vertrag seitens der weltweitversenden GmbH angenommen. Zugangskennung und Passwort sind vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen.

(2) Besteht/Bestand bereits ein Vertragsverhältnis zwischen der weltweitversenden GmbH und dem Auftraggeber und wurden die korrespondierenden Leistungen infolge der Missachtung dieser Vertragsbedingungen gemäß Paragraph 10 auf Kosten des Auftraggebers außer Betrieb gesetzt oder wurde das Vertragsverhältnis daraufhin gekündigt, ist der Abschluss eines (weiteren/neuen) Vertrages mit dem Auftraggeber oder dem faktischen Versender/Accountnutzer (zum Zwecke der Umgehung der Außerkraftsetzung/Kündigung) ausgeschlossen.

5 Vertragsdauer

(1) Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nichts anderes explizit vereinbart ist, einen Monat ab dem Tag des vereinbarten Vertragsbeginns und verlängert sich automatisch um einen Monat, sofern das Vertragsverhältnis nicht von einer der Vertragsparteien bis zum Ablauf des laufenden Vertragsmonats gekündigt wird.

(2) Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde. Die weltweitversenden GmbH ist dazu insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber unberechtigte Eingriffe in die Plattform der weltweitversenden GmbH vornimmt, gegen die in Paragraph 6 aufgeführten Bedingungen verstößt oder seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung wiederholt nicht nachkommt.

(3) Die Kündigung der Abbuchungsvereinbarung, der Entzug des SEPA-Lastschriftmandates, der Verlust der Gültigkeit des hinterlegten Zahlungsmittels (z.B. Ablauf der Kreditkarte) oder die Löschung der hinterlegten Zahlungsdaten stellt seitens des Auftraggebers keine Kündigung dar. Es bedarf stets einer ausdrücklichen und berechtigten Kündigung des Vertragsverhältnisses.

6 Nutzungsrecht

(1) Der Auftraggeber und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Nutzungszeit bzw. Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die Softwarefunktionalitäten via Internet zuzugreifen. Darüberhinausgehende Rechte erhalten der Auftraggeber und die von ihm eingerichteten Nutzer nicht.

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern.

(3) Der Auftraggeber ist für alle in seinem Unternehmen eingerichteten Zugänge verantwortlich und hat auch die Preise zu zahlen, die durch die von ihm eingerichteten und damit befugten Nutzer entstanden sind. Gleiches gilt im Fall der unbefugten Nutzung durch sonstige Dritte, wenn und soweit der Auftraggeber diese Nutzung zu vertreten hat.

(4) Der Auftraggeber hat der weltweitversenden GmbH auf Verlangen sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen, insbesondere deren Namen und Anschrift mitzuteilen sowie Art und Umfang seiner gegen diese aus der unberechtigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.

(5) Die weltweitversenden GmbH behält sich das Recht vor, den Zugriff auf das System bei übermäßiger Nutzung der Plattform, zum Beispiel DDoS-Attacken und fehlerhafter Programmierung der Systemanbindung auf Seiten des Auftraggebers, einzuschränken.

(6) Um die optimale Leistung der API der weltweitversenden GmbH zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Kunden ein optimales Nutzungserlebnis haben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Nutzung der API der weltweitversenden GmbH durch die von ihm eingerichteten Nutzer zu kontrollieren/optimieren und auf ein sogenanntes “Fair Use”-Volumen zu beschränken. Fair Use ist definiert als eine nicht übermäßige Nutzung der API. Wenn der Auftraggeber die API übermäßig nutzt, kann die weltweitversenden GmbH ohne Vorwarnung den Zugriff auf ihre API beschränken.

7 Updates

Die weltweitversenden GmbH kann jederzeit, auch ohne Einverständnis des Auftraggebers, Änderungen an der Plattform der weltweitversenden GmbH (Updates und/oder neue Versionen) vornehmen oder vornehmen lassen. Die weltweitversenden GmbH verpflichtet sich, diese Änderungen so vorzunehmen, dass die vertraglich zugesicherten Leistungen nicht in unangemessenem Maße beeinträchtigt werden.

8 Preise/Entgelte für die Nutzung der weltweitversenden Plattform

Es gelten die auf der Plattform der weltweitversenden GmbH ausgewiesenen Preise und Entgelte (Nutzungsgebühren/-entgelte zzgl. gesetzl. USt). Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Die weltweitversenden GmbH behält sich Änderungen ausdrücklich vor, wobei Entgelte für bereits gekaufte Leistungen von diesen unberührt bleiben.

9 Rechnungsstellung / Zahlung

(1) Soweit keine individuelle Zahlungsbedingung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung etwaig anfallender monats- oder transaktionsbasierter Nutzungsgebühren/-entgelte für die Plattform monatlich.

(2) Die Durchführung eines Upgrades in einen Plan mit höheren monatsbasierten Nutzungsgebühren/-entgelten oder eines Upgrades/Wechsels in einen Plan mit transaktionsbasierten Nutzungsgebühren/-entgelten löst stets eine (Zwischen-)Abrechnung monats- oder transaktionsbasierter Nutzungsgebühren/-entgelte zum Zeitpunkt des Upgrades/Wechsels aus.

(3) Der Auftraggeber kann die Zahlung i.d.R. per PayPal, per Kreditkarte oder per SEPA Lastschrift vornehmen (einzelne Zahlungsmethoden stehen nicht in allen Ländern (Währungen) / für alle Kunden zur Verfügung). Eine Zahlung auf Rechnung bedarf der ausdrücklichen individuellen Vereinbarung. Die weltweitversenden GmbH behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber die (ggf. weitere) Nutzung einzelner Zahlungsarten zu verwehren / entziehen (etwa infolge eines gestiegenen Bonitätsrisikos des Auftraggebers). Wird eine eingereichte Lastschrift aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zurückgegeben, kann die weltweitversenden GmbH die dadurch etwaig entstehenden Kosten vom Auftraggeber zurückfordern. Gleiches gilt bei Zahlung per PayPal oder per Kreditkarte. In den vorstehenden Fällen wird eine Service-Pauschale entsprechend der Gebührentabelle auf der Website der weltweitversenden GmbH erhoben.

(4) Der Auftraggeber wird jede Rechnung auf ihre Richtigkeit hin prüfen und mögliche Einwendungen binnen 4 Wochen nach Rechnungserhalt erheben. Nach Fristablauf sind Einwendungen ausgeschlossen.

(5) Der Auftraggeber stimmt zu, dass die weltweitversenden GmbH Rechnungen elektronisch übermittelt. Die Rechnungen werden als Dateianhang an die hinterlegte Emailadresse des Auftraggebers versendet.

10 Verzug / fehlende Zahlungsmethode

(1) Bei Zahlungsverzug ist die weltweitversenden GmbH nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Auftraggebers außer Betrieb zu setzen. Im Wiederholungsfall gilt Paragraph 5, Absatz (2). Die Pflicht zur Zahlung der Nutzungsgebühren/-entgelte bleibt davon unberührt.

(2) Bei Kündigung der Abbuchungsvereinbarung, Entzug des SEPA-Lastschriftmandates, Verlust der Gültigkeit des hinterlegten Zahlungsmittels (z.B. Ablauf der Kreditkarte) oder Löschung der hinterlegten Zahlungsdaten während der Vertragslaufzeit ist die weltweitversenden GmbH jederzeit dazu berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Auftraggebers außer Betrieb zu setzen. Die Pflicht zur Zahlung der Nutzungsgebühren/-entgelte bleibt davon unberührt.

(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der weltweitversenden GmbH vorbehalten.

11 Datenerhebung/-schutz

Die weltweitversenden GmbH beachtet bei der Datenerhebung und -verarbeitung die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die über den Hyperlink auf der Website der weltweitversenden GmbH abrufbaren Datenschutzbestimmungen. Die weltweitversenden GmbH und der Auftraggeber schließen eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.

12 Haftung

(1) Die Haftung der weltweitversenden GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die weltweitversenden GmbH nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens und der Höhe nach auf die bis zum Eintritt des Schadensfalls vom Auftraggeber an die weltweitversenden GmbH gezahlte Gesamtvergütung, maximal jedoch auf die Gesamtvergütung der vorausgehenden 12  Monate, begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(3) Die weltweitversenden GmbH haftet nicht für die Funktionsfähigkeit etwaiger vom Auftraggeber verwendeter Standardintegrationen in die Software der weltweitversenden GmbH, die von Dritten bereitgestellt wurden.

(4) Die weltweitversenden GmbH haftet nicht für etwaige Mängel, die nachweislich durch die Integration der Software der weltweitversenden GmbH in die Systemumgebung des Auftraggebers in dessen Verantwortung entstanden sind.

(5) Die weltweitversenden GmbH haftet nicht für die unkorrekte Erstellung von Versand- und Retourenlabeln, die auf mangelnde Datenqualität der vom Auftraggeber übertragenden Daten zurückzuführen sind.

(6) Die weltweitversenden GmbH haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Drittsystemen der Versanddienstleister, die von der weltweitversenden GmbH zur Labelerstellung und zur Sendungsverfolgung genutzt werden.

(7) Die weltweitversenden GmbH haftet nicht für Schäden, die aus dem Verlust von Daten oder der Verwendung schadhafter Daten des Auftraggebers entstehen.

(8) Die weltweitversenden GmbH haftet nicht für Ansprüche Dritter, die durch die Speicherung von Daten durch den Auftraggeber auf weltweitversenden.com entstehen.

(9) Sofern durch die weltweitversenden GmbH verursachte Mängel auftreten, die zu einem Verlust oder starker Beeinträchtigung der vertraglich zugesicherten Verwendung führen, ist die weltweitversenden GmbH zur Beseitigung der Mängel verpflichtet. Unerhebliche Abweichungen von der Funktionsfähigkeit stellen jedoch keinen Mangel dar.

13 Sonstiges

(1) Der Auftraggeber kann Ansprüche gegen die weltweitversenden GmbH weder abtreten noch verpfänden; Geldforderungen sind ausgenommen. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

(2) Die weltweitversenden GmbH ist zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, sofern triftige Gründe hierfür vorliegen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen sowie von Änderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der Marktgegebenheiten oder sonstiger gleichwertiger Gründe. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber spätestens 1 Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Widerspricht der Auftraggeber deren Geltung nicht binnen zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Auf die zweiwöchige Frist wird im Zuge der Übermittlung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail gesondert hingewiesen. Eine Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt zudem auf der Website der weltweitversenden GmbH.

(3) Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.

Besondere Bedingungen bei Inanspruchnahme von Transportleistungen

Sollten neben der Nutzung der weltweitversenden Plattform durch den Auftraggeber auch Transportleistungen gebucht werden, so gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der vorstehenden §§ 1 bis 13 die nachfolgenden Besonderen Bedingungen bei Inanspruchnahme von Transportleistungen. Die nachfolgenden §§ 14 bis 21 gelten nur für diese Dienstleistungen.

14 Optionale Transportleistungserbringung

(1) Die weltweitversenden GmbH organisiert überdies als Frachtführerin Logistikdienstleistungen. Zur Leistungserbringung bedient sich die weltweitversenden GmbH hierzu namhafter, international tätiger Transportunternehmen als Unterfrachtführer. Die weltweitversenden GmbH wird den vom Auftraggeber bezeichneten Unterfrachtführer mit der Durchführung des Transports der Sendung beauftragen. Dem Unterfrachtführer steht es frei, Subunternehmer zu beauftragen. Die weltweitversenden GmbH und ihre Unterfrachtführer sind frei in der Wahl der Transportrouten und -mittel. Die Einhaltung bestimmter Lieferfristen wird regelmäßig nicht geschuldet. Weisungen, die nach Übergabe einer Sendung vom Auftraggeber erteilt werden, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 und 419 HGB finden keine Anwendung.

(2) Die Zustellung erfolgt an den vom Auftraggeber benannten Empfänger in der Regel durch persönliche Übergabe. Formen der kontaktlosen Zustellung sind auf Wunsch des Auftraggebers oder durch branchenübliche Lösungen der Transportdienstleister im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zulässig. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person zugestellt werden. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an solche Personen erfolgen kann, von denen den Umständen nach angenommen werden darf, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere Angehörige des Empfängers oder dessen Ehegatte, Angestellte des Haushaltes, Mitbewohner und Nachbarn des Empfängers. Nach einem erfolglosen Zustellversuch hat die weltweitversenden GmbH auch das Recht, die Sendung in einem Paketshop eines ihrer Dienstleister hinterlegen zu lassen und den Empfänger über die Hinterlegung zu benachrichtigen, was als Zustellung gilt. Die weltweitversenden GmbH ist berechtigt, zur Empfangsbestätigung elektronische Mittel einzusetzen. Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden bei nationaler wie bei internationaler Zustellung maximal 2 weitere Zustellversuche unternommen. Danach gilt die Sendung als unzustellbar. Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen bei Angabe eines falschen Empfängers und Sendungen, deren Annahme verweigert wird. Die weltweitversenden GmbH wird unzustellbare Sendungen auf Kosten des Auftraggebers zum Auftraggeber im Inland zurückbefördern. Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Auftraggeber zurückgegeben werden, ist die weltweitversenden GmbH zur Öffnung berechtigt. Ist der Auftraggeber oder ein sonstiger Berechtigter nicht zu ermitteln oder ist eine Ablieferung bzw. Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar (z.B. weil der Auftraggeber ein Kostenübernahme ablehnt oder solch eine Ablehnung – etwa infolge bereits offener Forderungen der weltweitversenden GmbH gegen den Auftraggeber – anzunehmen ist), kann die weltweitversenden GmbH die Sendung nach den gesetzlichen Vorschriften auf Kosten des Auftraggebers verwerten, vernichten oder veräußern.

15 Vertragsschluss über Transportleistungen

(1) Ein Beförderungsvertragsverhältnis wird begründet zwischen der weltweitversenden GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber der frachtführenden Logistikdienstleistungen. Es kommt ausschließlich mit verbindlicher Annahme des Angebots des Auftraggebers auf Vertragsschluss durch schriftliche oder elektronische Erklärung durch die weltweitversenden GmbH zustande. Es steht der weltweitversenden GmbH frei, ein Angebot jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2) Die weltweitversenden GmbH schließt unter keinen Umständen Beförderungsverträge über vom Transport ausgeschlossene Waren (§ 18) ab. Sollte die weltweitversenden GmbH Kenntnis von der Beförderung einer vom Transport ausgeschlossenen Ware erlangen, ist sie berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern und/oder ein angemessenes Aufgeld vom Auftraggeber zu verlangen. Die Organisation des Transports von Sendungen an Empfänger, die in Sanktions- und/oder Embargolisten geführt werden bzw. einem Kooperationsverbot unterliegen, lehnt die weltweitversenden GmbH ab. Die weltweitversenden GmbH ist berechtigt, auch noch nach Übernahme der Sendung durch einen von ihr beauftragten Dritten vom Auftraggeber Auskunft über den Inhalt der Sendung zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, steht es der weltweitversenden GmbH frei, den Inhalt der Sendung im Hinblick auf die in § 18 genannten Beförderungsausschlüsse zu prüfen oder durch von ihr beauftragte Dritte prüfen zu lassen.

(3) Neben diesen AGB gelten die Regelungen des HGB sowie die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils in ihrer neuesten Fassung. Bei Widersprüchen haben die AGB Vorrang.

16 Preise/Entgelte für Transportleistungen

(1) Für die über weltweitversenden bezogenen Transportleistungen gelten zur Entgeltbemessung die im WebUI der weltweitversenden GmbH abrufbaren für den konkreten Kauf aktuellen Tarife der jeweiligen Transportunternehmen.

(2) Kauft der Auftraggeber Versandmarken über das WebUI der weltweitversenden GmbH, schuldet dieser den/das ausgewiesene/n Preis/Entgelt (zzgl. gesetzl. USt) ab dem Moment der Erstellung der Versandmarke. Sofern Versandmarken über die API generiert werden, schuldet der Auftraggeber den/das auf der Plattform der weltweitversenden GmbH oder gemäß Angebot ausgewiesene/n Preis/Entgelt, sobald bei der Erzeugung der Parameter create_shipping_label=true angeben wird. Bei Beauftragung eines Transportes unter Nutzung des Versanddienstleisters DHL im Rahmen eines Beförderungsvertragsverhältnis zwischen der weltweitversenden GmbH und dem Auftraggeber gewährt die weltweitversenden GmbH Auftraggebern die Option auf Löschung/Stornierung bereits erstellter/gekaufter Versandmarken, sofern die Löschung/Stornierung – unter Verwendung der korrespondierenden Löschungs-/Stornierungsfunktion auf der Online-Plattform weltweitversenden.com – vor 18.00 Uhr MEZ des Kalendertags der/des Erstellung/Kaufs der Versandmarke erfolgt. Gemäß diesen Regeln gelöschte/stornierte Versandmarken werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Bei Beauftragung eines Transportes unter Nutzung eines anderen Versanddienstleisters als DHL im Rahmen eines Beförderungsvertragsverhältnis zwischen der weltweitversenden GmbH und dem Auftraggeber gewährt die weltweitversenden GmbH Auftraggebern die Option auf Löschung/Stornierung bereits erstellter/gekaufter Versandmarken, sofern die Löschung/Stornierung – unter Verwendung der korrespondierenden Löschungs-/Stornierungsfunktion auf der Online-Plattform weltweitversenden.com – vor 24.00 Uhr MEZ des Kalendertags der/des Erstellung/Kaufs der Versandmarke erfolgt. Gemäß diesen Regeln gelöschte/stornierte Versandmarken werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Die Option auf Löschung/Stornierung bereits erstellter/gekaufter Versandmarken nach Ablauf der in den vorstehenden beiden Absätzen genannten Fristen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Stornierung von Versandmarken lässt die Pflicht zur Zahlung der Nutzungsgebühren für die Nutzung der weltweitversenden Plattform unberührt.

(3) Die weltweitversenden GmbH ist berechtigt, eine Nachbelastung zu berechnen, wenn die Angaben zu einem erteilten Auftrag bei Nachprüfung des ausgewählten Transportunternehmens unrichtig, Adressen fehlerhaft, maximale Paketabmessungen oder Gewichtsvorgaben überschritten und/oder Sendungen unzureichend verpackt sind/werden.

Bei Nachbelastungen berechnet die weltweitversenden GmbH den Auftraggebern die Gebühren der Versanddienstleister weiter. Die weltweitversenden GmbH behält sich außerdem vor, je nach Aufwand Servicezuschläge zu erheben.

(4) Die weltweitversenden GmbH ist auch dann berechtigt, eine Nachbelastung zu berechnen, wenn die Bedingungen des § 19 vom Auftraggeber nicht eingehalten werden.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten für die Retourenabwicklung zu tragen, die im Rahmen der Rücksendung zum Auftraggeber anfallen.

17 Ausfuhrbedingungen

(1) Die Ausfuhr erfolgt in unserem Namen und in unserer Rechnung als direkter oder indirekter Vertreter. Der Kunde erteilt uns eine Vollmacht die für uns ausgehende Exportsendungen zollamtlich abzufertigen, die Ausfuhranmeldung zu erstellen, diese rechtsverbindlich zu unterzeichnen und alle mit der Zollabwicklung zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen. Nur wenn die Sendung im elektronischen Ausfuhrverfahren beendet werden, ist es möglich eine Ausgangsbestätigung zu erhalten. Sollte die Abwicklung durch die Ausgangszollstelle nicht ordnungsgemäß erfolgen und deshalb im System kein Ausgangsvermerk gezogen werden können, übernimmt die weltweitversenden GmbH dafür keine Haftung.

(2) Der Unterzeichner bestätigt:

(a) dass er Ausführer/Verkäufer der anzumeldenden Waren ist.

(b) Bei den Waren handelt es sich, soweit nicht anders angegeben, um Ursprungswaren der EU.

(c) Er bestätigt, dass er die Zolltarifnummer(n) entweder auf unseren Handelsrechnungen aufführen und / oder dies gesondert schriftlich dem Bevollmächtigten je Auftrag zur Verfügung stellen.

(d) Die Handelsrechnung(en) und sonstige zur Ausfuhr nötigen Unterlagen werden rechtzeitig, spätestens aber 24 Stunden vor Beladung der Sendung dem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt.

(e) Die Waren sind keine Dual Use oder dem nach CITES eingeschränkte Güter und unterliegen nicht der Ausfuhrgenehmigungspflicht, andernfalls übergeben an weltweitversenden (Bevollmächtigtem) rechtzeitig die erforderlichen Genehmigungen im Original.

(f) Verpflichtungen nach dem Außenwirtschaftsrecht unterliegen seiner Verantwortung. Bestehende Embargovorschriften, Verbote und Beschränkungen sowie sonstige Ausfuhrbeschränkungen sind eingehalten.

(g) Er übernimmt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Unterlagen und Angaben, die für die Durchführung der Aufträge erforderlich sind.

(h) weltweitversenden hat das Recht, Untervollmacht zu erteilen.

(i) Ihm ist bekannt, dass dem Auftragsverhältnis die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils neuesten Fassung zugrunde liegen.

18 Rechnungstellung, Zahlung

  • 9 der AGB gilt für optionale Transportleistungen entsprechend. Die weltweitversenden GmbH behält sich eine (Zwischen-)Abrechnung von transaktionsbasierten Nutzungsgebühren/-entgelten sowie frachtführenden Logistikdienstleistungen ohne feste Abrechnungszyklen vor.

19 Ausschlüsse

(1) Von der Beförderung ausgeschlossen sind:

  • Güter von besonderem Wert, insbesondere Edelmetalle, echter Schmuck, Edelsteine, echte Perlen, Antiquitäten, Kunstgegenstände oder sonstige Kostbarkeiten, sofern sie gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens von der Beförderung ausgeschlossen sind respektive deren Wert den gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens für den Transport maximal zulässigen Wert für diese Gütergruppe überschreitet; darüber hinaus sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens maßgeblich;
  • Geld, Münzen, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere sowie sonstige geldwerte Güter (z.B. Kredit-, Scheck- und Telefonkarten), sofern sie gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens von der Beförderung ausgeschlossen sind respektive deren Wert den gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens für den Transport maximal zulässigen Wert für diese Güter-/Sendungsgruppe überschreitet; darüber hinaus sind die Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens maßgeblich;
  • unzureichend nicht handelsüblich verpackte Sendungen, die nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Beförderungsbedingungen und/oder den Verpackungsrichtlinien des ausführenden Transportunternehmens entsprechen;
  • alle Sendungen, die einen höheren Wert als den gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens für den Transport als maximal zulässig spezifizierten Wert aufweisen;
  • Sendungen, deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt;
  • Feuer- und Schusswaffen, Explosivstoffe, Drogen, Tabak;
  • Sendungen, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen, leicht verderbliche Güter, lebende oder tote Tiere, medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut, medizinische Abfälle, menschliche Überreste, Körperteile oder Organe;
  • sonstiges Gefahrengut, dessen Beförderung gefahrengutrechtlichen Vorschriften unterliegt, soweit dieses nicht nach den „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Geständen“ zugelassen ist, es sei denn, dieses wurde nach Absprache und aufgrund einer entsprechenden Sondervereinbarung übergeben; § 410 HGB bleibt unberührt;
  • bei grenzüberschreitender Beförderung: Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten oder von besonderen Genehmigungen abhängig ist;
  • Sendungen an natürliche oder juristische Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, die auf Sanktionslisten stehen oder Embargomaßnahmen unterliegen;
  • Güter, die nicht im Einklang mit Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums stehen.

(2) Bei Wahl des Transportdienstleisters UPS von der Beförderung ausgeschlossen ist der Versand von Alkoholika jeglicher Art. Gegen Aufpreis kann mit der weltweitversenden GmbH eine von diesem Beförderungsausschluss abweichende Regelung in Bezug auf den Versand mit UPS getroffen werden. Der Versand über die anderen angebotenen Versanddienstleister ist von dieser Regelung nicht betroffen.

(3) Darüber hinaus gelten über diese Beförderungsausschlüsse hinausgehende Ausschlüsse gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens als maßgeblich.

(4) Die Übernahme ausgeschlossener Güter stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar. Die weltweitversenden GmbH behält sich vor, die Weiterbeförderung zu verweigern, sofern sie nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erlangt. In diesen Fällen ist die weltweitversenden GmbH berechtigt, das Transportgut nach pflichtgemäßem Ermessen auf Kosten des Auftraggebers zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten. Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von ausgeschlossenen Gütern entstehen, sowie für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.

20 Gültigkeit gekaufter Versandmarken

(1) Bei Beauftragung eines Transportes unter Nutzung des Versanddienstleisters DHL im Rahmen eines Beförderungsvertragsverhältnisses zwischen der weltweitversenden GmbH und dem Auftraggeber sind die Versandmarken (Retouren ausgenommen) ab Erstellung über die Plattform der weltweitversenden GmbH zehn Tage gültig. Der Auftraggeber ist damit verpflichtet, die Sendungsdaten (Retouren ausgenommen) maximal 10 Tage im Voraus, d.h. vor Einlieferung bei / Abholung durch DHL, an die weltweitversenden GmbH zwecks Erstellung der Versandmarken zu übermitteln. Maßgeblich ist neben dem Zeitstempel der Erstellung der Versandmarke im System der weltweitversenden GmbH der erste Scan durch DHL. Verstößt der Auftraggeber hiergegen, ist die weltweitversenden GmbH berechtigt, hinsichtlich der davon betroffenen Pakete vom maximal zulässigen Gewicht auszugehen und eine Nachberechnung vorzunehmen oder den Versand nochmals in Rechnung zu stellen.

(2) Bei Beauftragung eines Transportes unter Nutzung eines anderen Versanddienstleisters als DHL im Rahmen eines Beförderungsvertragsverhältnisses zwischen der weltweitversenden GmbH und dem Auftraggeber sind die Versandmarken (Retouren ausgenommen) ab Erstellung über die Plattform der weltweitversenden GmbH dreißig Tage gültig. Der Auftraggeber ist damit verpflichtet, die Sendungsdaten (Retouren ausgenommen) maximal dreißig Tage im Voraus, d.h. vor Einlieferung bei / Abholung durch den Versanddienstleister, an die weltweitversenden GmbH zwecks Erstellung der Versandmarken zu übermitteln. Maßgeblich ist neben dem Zeitstempel der Erstellung der Versandmarke im System der weltweitversenden GmbH der erste Scan durch den Versanddienstleister. Verstößt der Auftraggeber hiergegen, ist die weltweitversenden GmbH berechtigt, hinsichtlich der davon betroffenen Pakete vom maximal zulässigen Gewicht auszugehen und eine Nachberechnung vorzunehmen oder den Versand nochmals in Rechnung zu stellen.

(3) Versandmarken für Retouren sind bei Beauftragung eines Transportes unabhängig vom Versanddienstleister im Rahmen eines Beförderungsvertragsverhältnisses zwischen der weltweitversenden GmbH und dem Auftraggeber ab Erstellung über die Plattform der weltweitversenden GmbH hundertzwanzig Tage gültig. Der Auftraggeber ist damit verpflichtet, die Sendungsdaten für Retouren maximal hundertzwanzig Tage im Voraus, d.h. vor Einlieferung bei / Abholung durch den Versanddienstleister, an die weltweitversenden GmbH zwecks Erstellung der Versandmarken zu übermitteln.

21 Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber hat das Produkt nach eigenem Ermessen auszuwählen. Der Auftraggeber hat alle für die Beförderung, Zustellung und Abrechnung der Sendung erforderlichen Angaben richtig, vollständig und rechtzeitig zu übermitteln. Weisungen des Auftraggebers sind für die weltweitversenden GmbH nur dann verbindlich, wenn sie in der je nach Produkt vorgesehenen Art und Weise erfolgen. Soweit erforderlich, hat der Auftraggeber auf der Sendung ausreichend und richtig ausgefüllte Aufkleber deutlich sichtbar anzubringen.

(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass Adress-Aufkleber ordnungsgemäß im Sinne der Vorgaben des ausgewählten Transportunternehmens an dem Transportgegenstand aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Dies beinhaltet auch die Pflicht zum Druck der Versandmarken unter Einhaltung der Mindestvorgaben der Transportunternehmen für die Druckqualität (in der Regel mindestens Qualitätsgrad “B” nach ISO/IEC 15416). Wenn der Auftraggeber diese Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt, hat er der weltweitversenden GmbH den ggf. daraus entstehenden Schaden zu erstatten.

(3) Dem Auftraggeber obliegt es, seine Sendung gegen Verlust, Beschädigung pp. bestmöglich zu versichern. Der Auftraggeber gewährleistet, dass seine Sendung versandfertig zur Abholung an einem leicht zugänglichen Ort bereitsteht.

(4) Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben bei Auftragserteilung zu entsprechen.

(5) Besonders schwere Pakete sind entsprechend der Vorgaben des Versanddienstleisters entsprechend zu kennzeichnen.

(6) Von der äußeren Verpackung darf kein Rückschluss auf den Inhalt oder den Wert des Gutes möglich sein. Eine Kennzeichnung der Verpackung mit dem verpackten Gut, z.B. durch eine Produktabbildung oder ein auffälliges Etikett, ist nicht zugelassen. Der Auftraggeber / Absender darf nur neutrale Kartonagen und Verschließmittel verwenden. Eine Kennzeichnung der Verpackung oder des Klebebandes mit dem Firmennamen oder dem Logo bzw. Marken des Auftraggebers / Absenders sind aber erlaubt.

(7) Die Sendungen sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Identifikation ermöglicht wird, insbesondere der Absender und Empfänger eindeutig identifizierbar sind.

(8) Der Auftraggeber hat durch geeignete und sichere Verpackung sicherzustellen, dass eine Beschädigung der Sendung beim Transport ausgeschlossen ist und auch an Sendungen Dritter beim Transport keine Schäden entstehen; darüber hinaus dass der Zugriff auf den Inhalt ausgeschlossen ist, ebenso dass er vor Verlust geschützt ist.

(9) Die §§ 410, 411 HGB sind zu beachten. Entspricht eine Sendung nicht den Vorgaben des vorstehenden Absatzes (7), ist die weltweitversenden GmbH berechtigt, den Transport zu verweigern oder eine bereits übernommene Sendung an den Auftraggeber zurückgeben oder zur Rücknahme bereitzuhalten.

(10) Sofern Güter (elektr. Geräte, z.B. Smartphones) technisch über eine Fernabschaltung verfügen, die diese unbrauchbar oder zumindest eingeschränkt/erschwert nutzbar machen, wird der Auftraggeber / Absender einen solchen Mechanismus zwecks Schadensminderung und Abschreckung in jedem Verlustfall unverzüglich anwenden. Außerdem trifft der Auftraggeber / Absender alle sonstigen Vorkehrungen, die die Identifikation der Güter im Verlustfall erleichtern und deren missbräuchliche Verwendung verhindern oder zumindest erschweren, z.B. durch Sperren von SIM-Karten, Angabe von Seriennummern oder IMEI-Nummern.

(11) Der Auftraggeber / Absender hat eine den Bestimmungen des Jugendschutzes entsprechende Auslieferungsform zu wählen, sofern Güter entsprechenden Vorgaben (z.B. einem festgelegten Mindestalter) unterliegen.

22 Haftung

(1) Die weltweitversenden GmbH haftet nach denselben Bedingungen, die das vom Auftraggeber ausgewählte und durch die weltweitversenden GmbH beauftragte Transportunternehmen seinen Leistungen für den erteilten Auftrag zugrunde legt. Die Haftungsbedingungen können auf der jeweiligen Website des Transportunternehmens eingesehen oder über die weltweitversenden GmbH bezogen werden. Im Verhältnis zur weltweitversenden GmbH erkennt der Auftraggeber die Bedingungen des ausführenden Transportunternehmens als rechtsverbindlich an. Sollten diese Haftungsbedingungen im Einzelfall keine Anwendung finden, haftet die weltweitversenden GmbH bei nationaler Beförderung nach Maßgabe der §§ 407 ff. HGB; bei grenzüberschreitenden Beförderungen im Straßengüterverkehr nach den Artikeln 17 ff. des CMR- Übereinkommens bzw. bei Luftbeförderung nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens / des Montrealer Übereinkommens, wobei Art. 25 MÜ ausgeschlossen ist.

(2) Beim Versand von Wertsendungen wird die Haftungsgrenze durch die richtige Deklaration des Wertes der Sendung und durch Zahlung der hierfür von der weltweitversenden GmbH erhobenen Zuschläge auf den deklarierten Wert angehoben. Der Auftraggeber erklärt durch Unterlassung einer Wertdeklaration, dass die Sendung die Grundhaftung nicht übersteigt.

(3) Die weltweitversenden GmbH haftet bei Verlust oder Beschädigung von bedingungsgerechten Sendungen oder im Falle sonstiger schuldhafter Pflichtverletzung im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens i.R. der gesetzlichen Haftungsgrenzen, beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Pflichten bei bedingungsgerechten und nicht als Verbotsgut ausgeschlossenen Sendungen jedoch nicht auf die gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit der Schaden bei Paketsendungen nicht mehr als EUR 500,- beträgt. Die Haftung ist bei nationalen Warenpost-Sendungen – mit Ausnahme der Haftung nach § 435 HGB – grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem unzulässigen Güterversand, insbesondere aus einem Versand ausgeschlossener Sendungen resultieren. Der Auftraggeber haftet darüber hinaus für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Güterversand, insbesondere aus Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder Zollbestimmungen, entstehen.

(4) Eine Haftung der weltweitversenden GmbH für indirekte Schäden und Folgekosten (insbesondere Verluste, entgangene Gewinne und Aufwendungen für Ersatzvornahmen) ist ausgeschlossen, ganz gleich, ob die weltweitversenden GmbH vor oder nach der Annahme der Sendung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen worden ist. Ferner bestehen die gesetzlichen Haftungsausschlüsse und Haftungseinschränkungen (insbesondere der §§ 425 Abs. 2, 427, 432, S. 2 HGB, Art. 17 Abs. 4, Art. 18 CMR). Auch haftet die weltweitversenden GmbH nicht für Schäden, die im Zuge vertragsgerechter Sendungsüberprüfung entstehen. Auftraggeber oder Empfänger haben äußerlich erkennbare Schäden unmittelbar bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden spätestens binnen sieben Werktagen nach Ablieferung der Sendung anzuzeigen und den Schaden genau zu bezeichnen. Bei Nichteinhaltung wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war. Eine Sendung, die national nicht innerhalb von 20 Tagen und international nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme zugestellt wird, gilt als verloren. Ansprüche des Auftraggebers und des Empfängers verjähren gem. § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 32 CMR. I.Ü. gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


 

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