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Internationale Versandrichtlinien für elektronische Geräte mit Lithium-Batterien

Lithium-Batterien sind heute aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie betreiben Smartphones, Laptops, Kameras, E-Bikes und viele weitere elektronische Geräte. Doch beim internationalen Versand solcher Produkte gibt es strenge Vorschriften, da Lithium-Batterien als gefährliche Güter eingestuft werden. Unsachgemäßer Transport kann zu Kurzschlüssen, Bränden oder sogar Explosionen führen.

Daher sind Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen verpflichtet, sich an die internationalen Bestimmungen zu halten. Diese sind von Luftfahrtorganisationen (IATA/ICAO), Seefrachtregulierungen (IMDG-Code), Straßen- und Bahntransportvorschriften (ADR/RID) sowie von den Vorschriften einzelner Länder und Versanddienstleister abhängig.

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammen getragen.

Allgemeine internationale Versandregeln

1. Versandarten & Transportmethoden

Luftfracht (z. B. DHL Express, FedEx, UPS, Postdienste)

  • Strengste Vorschriften aufgrund von Brandgefahr
  • Kennzeichnungspflicht für bestimmte Sendungen
  • Einschränkungen bei nicht deklarierten Batterien

 

Seefracht & Landtransport

  • Weniger restriktiv als Luftfracht, aber dennoch an Gefahrgutvorschriften gebunden
  • Seefracht unterliegt dem IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code)

 

2. Klassifizierung von Lithium-Batterien

Lithium-Batterien sind in zwei Hauptkategorien unterteilt:

Batterietyp Maximal zulässiger Wert ohne Sondergenehmigung
Lithium-Metall-Batterien Lithiumgehalt ≤ 2g pro Zelle, ≤ 8g pro Batterie
Lithium-Ionen-Batterien Kapazität ≤ 100 Wh, maximal 160 Wh mit Genehmigung

Batterien mit höherer Kapazität erfordern spezielle Genehmigungen von Fluggesellschaften & Versanddienstleistern.

3. Verpackungsvorschriften für den internationalen Versand

Beim Versand von elektronischen Geräten mit Lithium-Batterien müssen spezielle Verpackungsvorschriften eingehalten werden, um Sicherheit und die Einhaltung internationaler Gefahrgutbestimmungen zu gewährleisten.

Geräte mit fest verbauten Batterien

  • Das Gerät muss vollständig ausgeschaltet sein (kein Standby-Modus).
  • Die Batterie darf sich während des Transports nicht lösen oder bewegen.
  • Falls das Gerät mechanischen Belastungen ausgesetzt sein kann, sollte eine stoßfeste Polsterung verwendet werden.
  • Versanddienstleister können zusätzliche Dokumentationen oder Genehmigungen verlangen, insbesondere bei Batterien über 100 Wh.

Ersatzbatterien (lose Batterien oder Powerbanks)

  • Lose Lithium-Batterien sind im regulären Frachtversand oft eingeschränkt oder benötigen eine spezielle Gefahrgutdeklaration.
  • Die Batteriekontakte müssen gegen Kurzschluss gesichert werden (z. B. durch Isolierband oder Einzelverpackung).
  • Es ist eine stoßsichere Außenverpackung erforderlich, um mechanische Belastungen zu minimieren.
  • Falls mehr als zwei Ersatzbatterien versendet werden, sind spezielle Gefahrgutdokumente und Genehmigungen erforderlich.
  • Bestimmte Versanddienstleister (z. B. DHL, FedEx, UPS) bieten spezielle Gefahrgutversandoptionen an.

Zusätzliche Verpackungsanforderungen

Die Versandverpackung muss nach UN-Verpackungsstandards zertifiziert sein, wenn der Versanddienstleister oder die Transportmethode dies verlangt.

Gefahrgutlabels müssen korrekt angebracht werden, z. B.:

  • UN 3480 – Lithium-Ionen-Batterien (lose)
  • UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien (im oder mit Gerät verpackt)
  • UN 3090 – Lithium-Metall-Batterien (lose)
  • UN 3091 – Lithium-Metall-Batterien (im oder mit Gerät verpackt.

Bei Lufttransporten kann eine zusätzliche IATA-Deklaration erforderlich sein.

 

Sonderregelungen für große Batterien (über 100 Wh oder 8 g Lithiumgehalt)

  • Erfordern oft eine Sondergenehmigung und Gefahrguterklärung.
  • Versand kann nicht mit normalen Postdiensten erfolgen – es müssen spezialisierte Gefahrguttransporte genutzt werden.
  • Maximale Anzahl von Batterien pro Sendung ist limitiert und von der Transportmethode abhängig.

4. Länder- & Fluggesellschafts-spezifische Beschränkungen

  • China: Strenge Vorschriften, oft nur zertifizierte Versender erlaubt.
  • USA (FAA, DOT, TSA): Lithium-Batterien über 100 Wh nur mit spezieller Genehmigung.
  • EU & UK: Gefahrguttransport nach ADR-Regeln.
  • Australien & Kanada: Sehr restriktive Einfuhrbestimmungen für lose Batterien.

Jede Fluggesellschaft hat zudem eigene Regeln für den Transport von Lithium-Batterien. Es empfiehlt sich, vor dem Versand die individuellen Vorschriften des gewählten Versanddienstleisters oder der Fluggesellschaft zu prüfen.

 

5. Spezielle Transportdienstleister

Für den internationalen Versand von Lithium-Batterien empfiehlt es sich, spezialisierte Transportdienstleister zu nutzen, darunter:

  • DHL Express (Gefahrgut-Services verfügbar)
  • FedEx (spezielle Labels für Lithium-Batterien)
  • UPS (Luftfracht- und Seefrachtoptionen)
  • TNT Express (Gefahrgutversand)

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